
Künftig will der Fiskus steuerrechtliche Bilanz- und Rechnungsdaten elektronisch erhalten. Unternehmen müssen ihre IT und Konten anpassen. Ansonsten drohen Strafen.
Als Teil des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG), das Ende 2008 verabschiedet wurde, treten zum nächsten Jahr Regelungen in Kraft, nach denen bilanzierende Unternehmen ihre Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, standardisiert elektronisch übermitteln müssen (§§ 5b, 51 Absatz 4 Nummer 1b EStG).
Folgende Finanzdaten sind künftig eletronisch zu verschicken:
Der Fiskus erhofft sich von diesen auch als E-Bilanz bezeichneten Vorgaben eine papierlose, integrierte (keine Medienbrüche) und vereinfachte Kommunikation mit Unternehmen. Allerdings müssen in manchen Unternehmen noch die technischen Voraussetzungen zum Datenaustausch geschaffen werden, ebenso wie seitens der Behörden offenbar noch nicht alle Detailfragen zur praktischen Umsetzung geklärt sind.
So ist laut der Experten von PriceWaterhouseCoopers (PWC) beispielsweise nicht klar, in welcher Detaillierung die Daten beim Fiskus angeliefert werden müssen. Beschlossen ist hingegen, dass zu Übermittlung und Auszeichnung der Daten der internationale Standard für das Finanz-Reporting XBRL (Extensible Business Reporting Language) zum Einsatz kommt (mehr zu XBRL finden Sie hier). Halten Unternehmen sich nicht an die Verordnung, droht ihnen die Festsetzung von Zwangsgeldern, so PWC. Nur in besonderen Härtefällen können Unternehmen von der elektronischen Bilanz ausgenommen sein, das gilt voraussichtlich aber nur für kleine Firmen.

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