GmbH-Geschäftsführer können aufatmen. Der Kündigungsschutz ist jetzt vertraglich vereinbar - das entschied der Bundesgerichtshof am 10. Mai 2010. [weiter...]
Genau zwei Wochen. So lange bleibt Zeit für die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters. Keinen Tag länger, auch wenn die Verfehlung noch so schlimm ist. [weiter...]
Gute Arbeit über viele Jahre schützt nicht vor Kündigung, wenn man sich den Job mit einem gefälschten Zeugnis erschlichen hat. Das stellten Arbeitsrichter klar. [weiter...]
Um einen Mitarbeiter zu feuern, muss dieser kein Kündigungsschreiben für seine Unterlagen erhalten. Es genügt, wenn der Geschasste sie vor Zeugen gelesen hat. [weiter...]