Unternehmensvermögen

Das Unternehmensvermögen unterteilt sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen umfasst alle kurzfristig an das Unternehmen gebundene Vermögen, die langfristig gebundenen Vermögensgegenstände zählen zum Anlagevermögen Langfristig gebunden bedeutet, dass das Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum auf die Gegenstände angewiesen ist. Beispiele dafür sind Grundstücke und Gebäude, die als Standorte des Unternehmens dienen.
Zu den langfristigen Vermögensgegenständen zählen auch Immaterielle Vermögenswerte, die in der Bilanz eines Unternehmens auf der Aktivseite unter dem Posten Anlagevermögen aufgelistet werden. Immaterielle Vermögenswerte sind unter anderem Konzessionen, Lizenzen, konkret erfassbare Rechte, Geschäfts- oder Firmenwert sowie Patente und Urheberrechte. Dass ein Unternehmen an diese immateriellen Gegenstände gebunden ist, bedeutet aber nicht, dass sie auf Transaktionsbasis gehandelt werden können. Ausschlaggebend ist, dass sie konkret erfasst und bestmöglich abgegrenzt werden können. Erst dann können sie als Immaterielles Vermögen ausgewiesen werden. Komplexer wird die Handhabung von selbsterstelltem immateriellem Vermögen.
Steuerrechtlich ist die Ausweisung verboten, der Vermögensposten ist als Sofortaufwand zu buchen. Seit dem Jahre 2010 ist die Aktivierung, also die Erfassung auf der Aktivseite der Bilanz, ein Wahlrecht. Das heißt, dass ein Unternehmen individuell über die Aktivierung des selbsterstellten immateriellen Vermögens entscheiden darf. Weitere Rahmenbedingungen sind im Handelsgesetzbuch ab § 266 geregelt.