
Die Übernahme eines Unternehmens durch einen fremden Investor ist in mehrere verschiedene Teilbereiche untergliedert, die sich von der Annäherung beider Parteien bis hin zum Vollzug des Verkaufs erstrecken. Gerade in der Annäherungsphase ist von einer gewissen Sorgfaltspflicht beider Seiten auszugehen. Bei grenzüberschreitenden M&A-Vorgängen spricht man von Political Due Diligence.
Das Prinzip basiert auf der Due-Diligence-Prüfung, was übersetzt so viel wie "angebrachte Vorsicht" bedeutet. Auf nationaler Ebene umfasst die Due-Diligence-Prüfung die umfassende Analyse eines Objektes hinsichtlich der Leistungsfähigkeit sowie der Stärken und Schwächen. Herangezogen werden zu diesem Zweck beispielsweise die Bilanzen der vergangenen Jahre, Ressourcen sowie finanzielle sowie rechtliche Risiken, die die Fusion der beiden Unternehmen mit sich bringt.
Von Political Due Diligence ist die Rede, wenn es um die Prüfung der Sinnhaftigkeit einer Übernahme in internationaler Hinsicht geht. Dabei spielen zunächst dieselben Faktoren wie bei einer Due-Diligence-Prüfung auf nationaler Ebene eine Rolle. Ist aus dieser Perspektive der Sinn der Übernahme geklärt, muss mit weiteren Faktoren gerechnet werden, die sich aus der internationalen Natur der Übernahme ergeben.
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