
Die Vergütungspraxis bei Aktiengesellschaften richtet sich an neuen gesetzlichen Vorschriften aus. Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen (VorstAG) bringt neue Gestaltungsspielräume bei der Vorstandsvergütung, aber auch erhebliche Pflichten und Haftungsrisiken mit sich. So haftet zum Beispiel jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied für die Angemessenheit im Rahmen der "üblichen Vergütung" eines Vorstands.