
Man unterscheidet zwischen der Buchführungspflicht nach Handelsrecht (§ 238 Abs. 1 HGB) und der nach Steuerrecht (§ 140 AO). In beiden Fällen sind die Dokumentation von Geschäftsvorfällen und das Erstellen eines Jahresabschlusses sinnvoll. Bis zu bestimmten Größengrenzen sind Kaufleute von der Buchführungspflicht befreit. Mit Verabschiedung des BilMoG im April 2009 stimmen die handelsrechtlichen Größengrenzen nunmehr mit den in § 140 AO angeführten steuerlichen Wertgrenzen überein.
Die im Handelsrecht kodifizierte Buchführungspflicht schreibt keine speziellen Buchführungssysteme vor. Für steuerliche Zwecke ist dagegen die doppelte Buchführung zwingend erforderlich. Das führt dazu, dass im Regelfall auch beim handelsrechtlichen Jahresabschluss der Methodik der doppelten Buchführung gefolgt wird. Der Jahresabschluss selbst ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres (Bilanzstichtag i.d.R. 31.12.). Er dokumentiert die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens und beinhaltet die Zusammenstellung von Dokumenten, die der Rechnungslegung dienen, sowie derer, die für die Überprüfung, Bestätigung und Publikation benötigt werden. Für Unternehmen, die der Buchführungspflicht unterliegen, sind die Bestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die man außerdem durch Anhang und Lagebericht weiter ergänzen kann. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist hingegen bei kleinen Gewerbebetrieben sowie Freiberuflern erforderlich.
Der Jahresabschluss hat zwei zentrale Funktionen: Zum einen dient er der Dokumentation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die zum gewählten Bilanzstichtag erfolgen muss. Diese gilt dann auch als Basis für alle weiteren internen unternehmenspolitischen Entscheidungen. Zum anderen ist er Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen sowie für die Ermittlung von Dividenden und Erfolgsbeteiligungen. Die Bilanzpolitik eines Unternehmens verlangt häufig einen "vorläufigen Jahresabschluss". Diese sogenannte Hauptabschlussübersicht ermöglicht es, bei erfolgswirksamen Buchungen verschiedene mögliche Szenarien zu simulieren, um am Ende den bilanzpolitischen Zielen des Unternehmens am ehesten zu entsprechen. Hier sind z.B. Rückstellungen und die Wahl zwischen verschiedenen Abschreibungsverfahren zu nennen. Unabhängig davon können Buchungsfehler frühzeitig festgestellt und beseitigt werden.