
Die Rechnungslegung ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre und Dokumentation von Geld- und Leistungsströmen von Unternehmen. Die Erfassung von betrieblichen Vorgängen ist dabei gesetzlich geregelt und dient der Kontrolle und Transparenz von und nach außen.
In Deutschland wird die Rechnungslegung durch das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, ermöglicht den Finanzämtern Einblicke zur Besteuerung und gibt Banken oder Kostenträgern wichtige Informationen über wirtschaftliche und finanzielle Faktoren bei Unternehmen. Dies geschieht in Form von Handels- und Steuerbilanzen und ist grundsätzlich von der Rechtsform des Unternehmens abhängig.
Für die Rechnungslegung von Konzernen liefert in Deutschland das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) Empfehlungen zur richtigen Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen. Diese Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich, der Gesetzgeber geht aber bei Anwendung der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) von einer ordnungsgemäßen Buchführung aus.
Neben dem internen Rechnungswesen, das auch zur Planung und Überwachung für den Unternehmer gedacht ist, gewinnt die Rechnungslegung besonders auf dem Kapitalmarkt an Bedeutung. Bereits seit 2005 werden bei Aktiengesellschaften, Kreditinstituten und Versicherern einheitliche Rechnungslegungsstandards angewendet. Mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wurde seither in allen Mitgliedstaaten der EU die Rechnungslegung vereinheitlicht. Gerade bei der Finanzberichterstattung sollen die Qualität erhöht und internationale Vergleichbarkeit geschaffen werden. Auch Kapitalanlageentscheidungen sollen dadurch erleichtert werden.
Für die einheitliche Anwendung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze übernimmt das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) eine wichtige Rolle. Bei auftretenden Problemen tagt das IFRIC, dem u.a. auch das DRSC angehört, um Lösungen zu erarbeiten und Entwürfe zu diskutieren.
Aufgrund zahlreicher Änderungen durch die Europäische Union hat auch der deutsche Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) reagiert und das Handelsbilanzrechts umfangreich modernisiert. Das Deutsche Bilanzrecht wurde somit an die international übliche Rechnungslegung angenähert und teilweise auch mit Erleichterungen zur Buchführungs- und Bilanzierungspflicht versehen. Grundsätzlich gilt das neue Bilanzierungsrecht für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre. Die Unternehmen haben jedoch das Wahlrecht, dies bereits ein Jahr zuvor anzuwenden.