
Lange Zeit wurden Compliance und Corporate Governance als getrennte Geschäftsfelder gesehen. Doch ihre Inhalte sind in vielerlei Hinsicht deckungsgleich. Beide Begriffe stammen ursprünglich aus der amerikanischen Bankenwelt und beinhalten ein Konzept zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens im Unternehmen. Compliance lässt sich in die Teilbereiche Richtlinien-Compliance, Legal Compliance und Social Compliance unterteilen.
Vor allem für Unternehmen der Finanzwirtschaft sollten Compliance und Corporate Governance daher eine wichtige Komponente der Unternehmensstruktur sein. Doch die Angst, dass Compliance und Corporate Governance in eingespielte Arbeitsabläufe störend eingreifen könnten, ist weit verbreitet. Dem ist entgegenzusetzen, dass die beiden ineinandergreifenden Programme für das Image und den Erfolg eines Unternehmens eine wesentliche Rolle spielen. Deshalb wird ihrer Organisation in Unternehmen zunehmende Aufmerksamkeit geschenkt. Das zeigt sich beispielsweise am Einbau entsprechender Abteilungen in Unternehmensstrukturen.
Wegen des Umfangs der bestehenden Regeln für Geschäftsabläufe werden Compliance und Corporate Governance in Unternehmen häufig in einem eigenständigen Verantwortungsbereich gebündelt. Seine Leitung übernehmen in der Regel speziell ausgebildete Beauftragte, Manager oder Controller. Zu ihren Aufgaben gehören neben der allgemeinen Entwicklung und Verbesserung der Unternehmensrichtlinien die Identifikation und Analyse des rechtlichen Risikos, die Entwicklung von Verfahrensabläufen bei Beschwerden sowie die Pflege der Kontakte mit Behörden.