
Zum betriebswirtschaftlichen Bereich des Controlling gehört ein ausgeprägtes Berichtswesen, insbesondere in mittelgroßen Unternehmen. Der Überbegriff beinhaltet sämtliche Einrichtungen zur Erfassung, Kontrolle und Verarbeitung von erhobenen Berichtsdaten, anhand dessen eine Bewertung des Unternehmens möglich ist. Die gewonnenen Informationen stehen in Form von Berichten zur Verfügung.
Berichte erfüllen vielerlei Zwecke. Zunächst dienen sie den Anteilseignern als Indizes für das Erreichte und liefern ihnen Anhaltspunkte für Prognosen zur weiteren Entwicklung des Unternehmens. Im internen Bereich unterstützen sie den Führungsbereich, vom Management bis hinein in die jeweiligen kleinen Einheiten. Indem sie wirtschaftliche Grundzüge erkennbar machen, unterstützen sie auch den Verkehr zwischen dem Unternehmen und den Kunden oder Geschäftspartnern.
Das Berichtswesen muss in diesem Zusammenhang einer Vielzahl von Anforderungen gerecht werden. Offensichtlich erscheint die Notwendigkeit der Wahrheit und klaren Ausdrucksweise der Daten. Entscheidend ist hier die Auswahl der Einflüsse der Berichte. Verwendetes Material muss auf den Leserkreis abgestimmt sein und einen hinreichenden Detaillierungsgrad aufweisen. Teilaspekt dieser Bestimmung ist auch eine gleich bleibende Nomenklatur, die im Rahmen eines Glossars festgesetzt wird. Entscheidend ist aber auch die Sicherheit. In einen Bericht fließen fallabhängig sensible Daten ein, was ihn nur für eine bestimmte Benutzergruppe zugänglich macht. Die Vertraulichkeit der verwendeten Daten muss in jedem Fall gewahrt bleiben.
Berichte müssen schlussendlich sämtliche benötigten Daten liefern, anhand derer eigene Berichte zur Beurteilung eines individuellen Sachverhalts definiert werden können. Dies kann auf dem Wege einer Datenbank aus Standardberichten erreicht werden. Auf dieser Basis kann in Abhängigkeit des Verwendungszwecks und der Adressatengruppe ein themenspezifischer Bericht neu erstellt werden. In modernen Unternehmen geschieht dies auf dem Wege der IT-Umsetzung.