
Beim Eigenkapital eines Unternehmens handelt es sich um finanzielle Mittel, die dem Unternehmen von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Im Gegensatz zum Fremdkapital steht das Eigenkapital dem Unternehmen ohne zeitliche Befristung zur Verfügung. Das bilanzielle Eigenkapital ergibt sich aus dem Saldo von Aktiva und Fremdkapital. Das Eigenkapital ist daher immer dann positiv, wenn die Aktivseite der Bilanz größer ist als das Fremdkapital. Ist das Fremdkapital größer als die Aktiva, spricht man von der Überschuldung des Unternehmens. In dieser Situation kann das Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht mehr durch den Verkauf von Vermögensgegenständen decken.
Eigenkapital ist eine Quasi-Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber seinen Eigentümern. Deshalb erfolgt der Ausweis des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Diese Schuld gegenüber den Eigentümern wird jedoch im Falle der Liquidation nachrangig bedient. Wird das Unternehmen liquidiert, wird das vorhandene Vermögen erst zur Tilgung des Fremdkapitals benutzt.
Neben dem Grund- oder Stammkapital, das bei der Gründung des Unternehmens eingebracht werden muss, existieren zwei Möglichkeiten, dem Unternehmen neues Eigenkapital zuzuführen. Die erste Möglichkeit führt neues Kapital per Kapitalerhöhung zu, die zweite Möglichkeit erhöht das Eigenkapital durch den Verzicht auf eine Gewinnausschüttung (Gewinnthesaurierung). Nach dem HGB gliedert sich das Eigenkapital eines Unternehmens in Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, Gewinn- oder Verlustvortrag und Jahresfehlbetrag bzw. Jahresüberschuss. Je nach Veränderlichkeit unterscheidet man zwischen konstantem und variablem Eigenkapital. Das Gezeichnete Kapital bildet das Haftungskapital und darf daher nicht verändert werden. Gewinnrücklagen hingegen werden zum variablen Eigenkapital gerechnet. Ohne ein ausreichend hohes Eigenkapitalkonto wird die Fremdfinanzierung des Unternehmens erschwert, weil sich keine Kreditgeber finden lassen.