
Bei der Bilanzierung eines Unternehmens werden neben den Aktiva auch die Passiva angegeben. Die Passiva erklären die Mittelherkunft und sind auf der rechten Seite einer Bilanz zu finden. Die Aktiva werden folglich auf der linken Seite angegeben und geben die Mittelverwendung an. Die Aktiva stellen somit die genaue Verwendung der Finanzmittel dar.
Die Aktiva unterteilen sich in Anlagevermögen, Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Oftmals finden sich auch noch zusätzlich weitere Posten oder Unterteilungen. Dem Anlagevermögen werden alle mittel- und langfristig gebundenen Mittel eines Unternehmens zugeordnet. Es wird somit nur angegeben, was dauerhaft vom Unternehmen benötigt wird. Was braucht das Unternehmen, um weiter produzieren zu können? Hierzu zählen unter anderem Grundstücke, Gebäude und die für die Produktion notwendigen Maschinen.
Auch dauerhafte Finanzanlagen wie mehrjährige Anleihen oder Anteile an anderen Unternehmen zählen zum Anlagevermögen. Lizenzen und Patente (nur entgeltlich erworbene), spezielle Fähigkeiten des Unternehmens und am Markt bereits etablierte Marken werden ebenfalls hier angegeben.
Wirtschaftliche Rechte des Unternehmens, die kurzfristig oder auch wiederkehrend eingesetzt werden, zählen zum Umlaufvermögen. Dieses umfasst unter anderem die Bargeldbestände, Bankkonten oder kurzfristige Finanzanlagen. Auch notwendige Rohstoffe und Vorprodukte, sowie Lagerbestände (nur kurzfristig veräußerbare) an Fertigprodukten sind Teil des Umlaufvermögens.
Zu den Rechnungsabgrenzungsposten werden z.B. im Voraus bezahlte Mieten gezählt. Man unterscheidet die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP). Die Aktiva werden im Zuge einer Bilanzanalyse beurteilt. Hierbei werden dann die Passiva und die Aktiva gegenübergestellt. Auch wird das Verhältnis der unterschiedlichen Erträge zueinander näher betrachtet.