Rückstellungen

Die Rückstellung wird in der Bilanz eines Unternehmens erfasst. Sie weist ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäftsereignissen aus. Ungewisse Verbindlichkeiten, für die eine Rückstellung gebildet werden muss, entstehen aus einer Verbindlichkeit gegenüber Dritten (auch öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten). Ihre Entstehung liegt vor dem Bilanzstichtag, daher wird ein Ausgleich notwendig. In der Rückstellung machen diese Verbindlichkeiten den größten Posten aus. Rückstellungen für drohende Verluste aus ausstehender Vertragserfüllung sind zum Beispiel Forderungen, die mit der Vergabe von Darlehen oder auch Vermietungen entstehen, aber noch nicht eingezogen sind. Rechtlich gesehen sind die Verbindlichkeiten bereits entstanden, doch die Höhe beziehungsweise der Termin der Fälligkeit stehen noch nicht fest.

Die Rechtsgrundlage für die Rückstellung ist das Handelsgesetzbuch. Dieses regelt außerdem weitergehende Pflichten und Möglichkeiten bei der Erfassung von Rückstellungen. So ist zum Beispiel eine Rückstellung für im Bilanzjahr nicht durchgeführte Instandhaltung oder Abraumbeseitigung zu bilden, wenn diese im neuen Geschäftsjahr innerhalb der ersten drei Monate nachgeholt wird. Die Instandhaltung umfasst keine Reparaturen oder Erweiterungen. Weiterhin gibt es Kulanzleistungen, die ein Unternehmen ohne bestimmte Rechtsgrundlage erbringen kann. Sie werden ebenfalls in der Bilanz erfasst und sind eigentlich eine Verpflichtung, weil damit eine Erbringung einer erwarteten Gewährleistung verbunden ist. Daneben dürfen Unternehmen eine Rückstellung bilden, wenn am Bilanztag die Sicherheit des Entstehens von Aufwendungen gegeben ist, die Höhe und das Datum der Fälligkeit aber noch ausstehen. Entfällt der Grund für die Rückstellung, darf diese laut Handelsgesetzbuch wieder aufgelöst werden. Sie wird in der Bilanz in sogenannten Rückstellungskonten erfasst. Das können Pensionsrückstellungen und Steuerrückstellungen sowie andere Rückstellungen wie Provisionen oder Gewährleistungen sein.

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