
Die großen technischen und fachlichen Herausforderungen der nahmenden E-Bilanz liegen in der Abbildung der Taxonomie und der Prozessintegration. Hier warten knifflige und offene Fragen.
Es wird langsam Ernst mit der E-Bilanz. Nach § 5b EStG gilt für Abschlüsse nach HGB bilanzierender Unternehmen, dass die Steuerbilanz ab dem Geschäftsjahr 2012 nach vorgegebenem Datenschema elektronisch zu übermitteln ist.
In unserer dreiteiligen Serie stellen wir Ihnen daher noch einmal Informationen rund um das Vorhaben zusammen:
Der dritte Teil zeigt auf, welche Chancen und Hürden sich bezüglich der Prozesse und Daten ergeben.
Nachfolgend also Erläuterungen zur technischen Ausgestaltung der Bilanzen:
Die inhaltliche Basis der E-Bilanz ist eine so genannte Taxonomie, deren Umsetzung einen intensiven Abgleich ihrer Anforderungen mit dem bestehenden Kontenplan eines Unternehmens nötig macht.
Bei der notwendigen Anpassung der Steuerbilanzerstellung reicht es allerdings nicht aus, sich nur mit der Struktur des Kontenplans zu beschäftigen. Vielmehr sollten Unternehmen einem ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der den Prozess zwischen Rechnungswesen, IT und Steuerabteilung neu definiert und optimiert.
§ 5b EStG verpflichtet nach HGB bilanzierende Unternehmen, den "Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln". Die Übertragung kann in Form der Steuerbilanz oder einer Handelsbilanz zuzüglich einer steuerlichen Überleitungsrechnung erfolgen.
Die Konkretisierung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes erfolgte in mehreren BMF-Schreiben und ist noch nicht abgeschlossen. Die entsprechende Taxonomie besteht aus einem Stamm- und Betriebsdaten-Modul (GCD-Modul) sowie einem Jahresabschluss-Modul (GAAP-Modul) mit den eigentlichen Berichtsinhalten, (z. B. der Gewinnermittlung mit Bilanz und steuerlicher GuV).
Innerhalb der Taxonomie existieren u. a. verschiedene Formen von Muss-, Kann- und Auffangfeldern. Bereits das Ausfüllen aller erforderlichen Mussfelder ist eine Herausforderung, die nicht von allen Unternehmen mit den vorhandenen Buchhaltungsdaten erfüllt werden kann. Größere Unternehmen mit komplexen Rechtsformen sehen sich zum Teil mit Spezialfällen und auslegbaren Begriffen konfrontiert, für die es noch keine eindeutige Vorgehensweise gibt.
Für bestimmte Mussfelder sind weitere Kontoinformationen wie z.B. Summen- und Saldenlisten anzugeben. Mit den - sehr wenigen - Auffangpositionen sind Positionen für „Sonstige Informationen“ verfügbar, beispielsweise Umsatzerlöse ohne Zuordnung zu Steuertatbeständen.
Als Faustregel besteht der Mindestumfang der E-Bilanz aus den Mussfeldern zuzüglich der Mussfelder mit Kontennachweis. Die Taxonomie bietet der Verwaltung Instrumente zu einer unternehmensfreundlichen Einführung der E-Bilanz: Ist ein so genannter ‚‚Nil‘‘ Wert für ein Mussfeld zulässig, so kann das Unternehmen auf die Übertragung des tatsächlichen Wertes verzichten und ‚‚Nil‘‘ eintragen. Und mit dem Gültigkeitszeitraum kann die Verwaltung ein Mussfeld außer Kraft setzen oder neu einführen.
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