
Trotz aller rechtlichen und technischer Vorgaben muss letztlich jedes Unternehmen seine eigene Strategie bei der Umsetzung der E-Bilanz finden.
Nach § 5b EStG gilt für
Abschlüsse nach HGB bilanzierender Unternehmen, dass die Steuerbilanz ab
dem Geschäftsjahr 2012 nach vorgegebenem Datenschema elektronisch zu
übermitteln ist. Wenig Zeit verbleitb also, bis die Behörden eine so genannte E-Bilanz von den Unternehmen erwarten.
In unserer dreiteiligen Serie stellen wir Ihnen daher noch einmal Informationen rund um das Vorhaben zusammen:
Grundsätzlich bestimmt sich das Vorgehen und der Aufwand bei der Einführung der E-Bilanz nach den bislang implementierten Verfahren zur Steuerbilanzerstellung, dem vorhandenen ERP-System, der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Rechnungswesen und Steuerabteilung sowie der Herkunft, Größe und Rechtsform des Unternehmens. Die folgende Vorgehensweise bietet eine erste Orientierung:
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