Teil 3 - Prozesse, Buchungen, Taxonomie

Alles zur E-Bilanz - Projektanforderungen

Trotz aller rechtlichen und technischer Vorgaben muss letztlich jedes Unternehmen seine eigene Strategie bei der Umsetzung der E-Bilanz finden.

von Stephan Kraemer, am 11. Juli 2011

Nach § 5b EStG gilt für Abschlüsse nach HGB bilanzierender Unternehmen, dass die Steuerbilanz ab dem Geschäftsjahr 2012 nach vorgegebenem Datenschema elektronisch zu übermitteln ist. Wenig Zeit verbleitb also, bis die Behörden eine so genannte E-Bilanz von den Unternehmen erwarten.

In unserer dreiteiligen Serie stellen wir Ihnen daher noch einmal Informationen rund um das Vorhaben zusammen:

  • Der bereits erschienene erste Teil gibt Ihnen einen Überblick und Hintergründe zum Vorhaben und schildert, warum es bislang Verzögerungen im Fahrplan gab;
  • Der zweite Teil ging auf technische Fragen bei der Umsetzung der Anforderungen in der eigenen IT und Fachabteilung ein;
  • Der hier vorliegende dritte Teil zeigt auf, welche Chancen und Hürden sich bezüglich der Prozesse und Daten ergeben.

Grundsätzlich bestimmt sich das Vorgehen und der Aufwand bei der Einführung der E-Bilanz nach den bislang implementierten Verfahren zur Steuerbilanzerstellung, dem vorhandenen ERP-System, der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Rechnungswesen und Steuerabteilung sowie der Herkunft, Größe und Rechtsform des Unternehmens. Die folgende Vorgehensweise bietet eine erste Orientierung:

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