MIndestanforderungen im Wertpapierhandel

BaFin erläutert die MaComp

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat jetzt erläutert, welche Pflichten und Prozesse Finanzinstitute in punkto Compliance beachten müssen.

von Sascha Alexander, am 7. Juni 2010

Mit dem Rundschreiben "Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp)" werläutert jetzt die BaFin, welche Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten des WpHG Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute beachten müssen, wenn sie Wertpapiergeschäfte gegenüber Kunden erbringen müssen. Damit soll ertsmal erstmals ein einheitliches Regelwerk  zur Verfügung stehen, das laut BaFin viele Institute gewünscht hatten (mehr zu den Motiven für die MaComp finden Sie hier).Die Compliance-Funktionen erläutertHerstück der MaComp ist das Modul „Compliance“, mit dem die BaFin die Compliance-Funktion in den Instituten stärken will. Es erläutert zum einen die Pflichten der Compliance-Funktion, zum anderen listet es die Prozesse auf, in die die Compliance-Funktion typischerweise einzubeziehen ist, etwa bei der Prüfung neuer Produkte. Darüber hinaus gibt das Modul laut BaFin Tipps, wie die Institute die Compliance-Funktion organisatorisch einrichten und ausgestalten müssen, einschließlich fachlicher Anforderungen an die Mitarbeiter.Best Execution als neues ModulTeil der MaComp ist jetzt auch das Modul "Best Execution", das Instituten Kriterien an die Hand geben soll, nach denen sie Kundenorders an dem jeweils geeigneten Ausführungsplatz bestimmen sollen. Des weiteren enthalten die MaComp bereits veröffentlichte Rundschreiben, etwa zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften oder zur Werbung.

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