
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat eine Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen in Bilanzen erlassen.
Mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung gebe das Bundesjustizministerium der Deutschen Bundesbank eine verbindliche Grundlage zur Berechnung und Bekanntmachung einheitlicher Abzinsungszinssätze für bilanzielle Rückstellungen an die Hand, erklärte dei Justizministerin in einer Pressemitteilung. Die Unternehmen in Deutschland hätten so Rechtssicherheit bei der Anwendung des modernisierten Bilanzrechts (siehe auch die Checkliste zu den Änderungen durch das BilMoG).
Die von der Bundesbank zu errechnenden Zinssätze sind von allen Unternehmen bei der Bilanzierung ihrer Rückstellungen zu beachten. Die Berechnung der Rückstellungen kann künftig realitätsgerecht und für alle Unternehmen auf einheitlicher Grundlage erfolgen. Die Bundesbank wird die auf zwei Nachkommastellen berechneten Zinssätze ab Dezember mit verbindlicher Wirkung auf der Webseite www.bundesbank.de bekannt machen", so Leutheusser-Schnarrenberger gestern in Berlin.
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) wurde die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr eingeführt (§ 253 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs). Die Deutsche Bundesbank ermittelt dazu für die Restlaufzeiten von einem Jahr bis zu 50 Jahren den durchschnittlichen Marktzinssatz und gibt diesen monatlich bekannt. Damit werden eine realitätsgerechte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und eine entsprechende transparente Information der Bilanzadressaten erreicht.
Die Ermittlungsmethodik der Verordnung sieht vor, dass die jeweiligen Zinssätze auf der Basis eines Durchschnitts der letzten sieben Jahre gebildet werden. Dies führt dazu, dass bei den jeweils monatlichen Berechnungen der Abzinsungszinssätze nur marginale Änderungen auftreten und übermäßige Schwankungen in den Bilanzen vermieden werden. Die Abzinsung der Rückstellungen und die Beachtung der festgelegten Zinssätze sind nach den Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verbindlich erstmals für das Geschäftsjahr 2010 vorgeschrieben. Die Unternehmen können die neuen Bestimmungen aber bereits freiwillig auch für das Geschäftsjahr 2009 anwenden. Aus diesem Grund wird die Verordnung bereits jetzt in Kraft gesetzt.
Der Verordnungstext mit Begründung, die nähere Einzelheiten zur Ermittlungsmethodik und zu den Modalitäten der Bekanntmachung der Bilanz enthält, können Sie ebenso wie die Abzinsungszinssätze von der Website des BMI herunterladen.
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