
Die Insolvenz ist für Unternehmer ein Albtraum, doch wirtschaftlich kann sie sich rentieren. Vor allem, wenn ein Fachanwalt für Insolvenzrecht zum CEO bestellt wird.
Insolvenzplanverfahren haben einen schlechten Ruf. Langwierig, zermürbend, zerschlagend – das ist, wovor die meisten Unternehmer Angst haben. Doch die Wenigsten wissen, dass man sich fremden Verwalterhänden nicht ausliefern muss – besser ist es, sie mit ins Boot zu holen. Eine Möglichkeit: einen auf Insolvenzplanverfahren spezialisierten Rechtsanwalt als Interims-CEO einsetzen. Für CFOworld schildert der Dresdner Fachanwalt Andrew Seidl seine Erfahrungen als vorübergehendes Vorstandsmitglied eines Automobilzulieferers.
Andrew Seidl ist Anwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter. Für CFOworld schildert er einen seiner aktuellen Fälle.
Bei der ae group ag handelte es sich um einen Automobilzulieferer mit Tochtergesellschaften in Lübeck, Selmsdorf, Schortens, Nentershausen, Gerstungen sowie in Polen und in den USA. Die Gruppe ist – wie ein Großteil der sonstigen Automobilzulieferer – durch die Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten. Mehr als 50 Prozent des Umsatzes brach 2008 weg. Der Aufsichtsrat reagierte, indem er frühzeitig über die Sanierung mittels Insolvenzplanverfahren nachdachte.
Parallel zu den mit den Banken laufenden Verhandlungen wurde die Struktur des Unternehmens analysiert und die Chancen und Risiken des Planverfahrens ermittelt. Zu prüfen war, ob der erforderliche Kapitalschnitt und die durch die Wirtschaftskrise bedingten Strukturänderungen im Konzern erreicht werden könnten. Schließlich entschied man sich für den Sonderweg der Eigenverwaltung.
Die Eigenverwaltung bedeutet, dass es keinen Insolvenzverwalter im klassischen Sinne gibt. Die Geschäftsleitung wickelt die Insolvenz in Eigenregie ab. Deshalb wurde der Autor selbst als CEO in den Vorstand der ae group ag berufen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 01. Juli 2009 konnte der Insolvenzplan und damit das Sanierungskonzept durch die Gesamtgläubigerschaft am 29. Oktober 2009 bestätigt werden. Damit war die Insolvenz innerhalb von knapp drei Monaten beendet.
Während der drei Monate setzten wir die erforderlichen Kapitalschnitte und leistungswirtschaftlichen Sanierungsschritte um. Die Gläubiger mussten auf 97 Prozent ihrer Forderungen gegenüber der Gesellschaft verzichten, das Unternehmen war von Verbindlichkeiten von rund 100 Millionen Euro befreit. Die Bankenstruktur wurde komplett neu geregelt. Bisher hatte die ae group ag Finanzmittel von 14 Banken zur Verfügung gestellt bekommen. Mit dem Insolvenzplanverfahren schieden 13 Banken als Finanziers aus. Die Sicherheiten der Banken, die als betriebsnotwendig eingestuft wurden, wurden zu den insolvenzrechtlich ermittelten Fortführungswerten abgelöst.
Die Werke in Schortens und den USA wurden im Rahmen der Insolvenz geschlossen und komplett abgewickelt.
Im Werk Nentershausen erfolgte eine Teilbetriebsstilllegung.
Die Belegschaft wurde von rund 1.400 Arbeitnehmern auf rund 800 Arbeitnehmer reduziert.
All diese Maßnahmen, die außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur mit enormen Finanz- und Zeitaufwand möglich sind, konnten in nur drei Monaten umgesetzt werden. Sämtliche Sanierungsschritte einschließlich der direkten Transaktionskosten der Insolvenz wurden aus so genannten Vorfinanzierungseffekten der Insolvenz vollumfänglich bezahlt. Die ae group ag konnte sich vom Ballast der Vergangenheit lösen und neu starten, die Aktionäre ihre Anteile erhalten und werthaltig machen, ohne dass sie frisches Geld zur Verfügung stellen mussten.
Andrew Seidl ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und als Insolvenzverwalter tätig. Zusammen mit Torsten Voß schrieb er das Buch „Die zweite Chance – So retten Sie Ihr Unternehmen mit dem Insolvenzplanverfahren“, erschienen im Campus Verlag.
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