
Bereits 2011 wird der neue International Accounting Standard (IAS) 37 bezüglich der Bilanzierung von Rückstellungen für viel zusätzliche Arbeit im Controlling sorgen.
Ein erheblicher Mehraufwand bei der Bilanzierung nach IFRS droht offenbar durch den Standard IAS 37, der voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2011 in Kraft tritt. Dieser regelt die Bilanzierung von Rücklagen komplett neu und verlangt von den Finanzabteilungen einiges mehr an Informationen als bisher.IAS 37 ändert die Bewertung von Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen dahin, dass die bislang gestattete Bewertung mit dem wahrscheinlichsten Betrag nicht mehr möglich ist. Stattdessen müssen Schulden künftige bereits dann passiviert werden, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung vorliegt, die verlässlich bewertbar ist. Unsicherheiten darüber, ob und wann die Verpflichtung zu erfüllen ist, sollen in die Bewertung der Schuld eingehen (mehr zu den kommenden Änderungen bei IFRS finden Sie hier).Informationen in anderen Abteilungen suchenAnder gesagt, muss fortan die Finanzabteilung zu jedem Bilanzstichtag für jede Schuld einen Erwartungswert ermitteln, der die Wahrscheinlichkeit berücksichtigt, mit der das Unternehmen die Verpflichtung tatsächlich erfüllen muss, und die voraussichtliche Höhe der Auszahlung, die auf das Unternehmen zukommt. Diese Bewertung von Einzelverpflichtungen sei eine erhebliche Änderung zur bisherigen Bilanzierung, mahnen jetzt die Wirtschaftspüfer von PriceWaterhouseCoopers. Hinzu kommt, dass die Finanzabteilung viele Informationen über nicht-finanzielle Verpflichtungen gar nicht hat, und daher beispielsweise bei Rückstellungen für Strafen erst einmal in der Rechtsabteilung nachfragen muss.Mehr Passiva in der BilanzDie Bewertung von Rückstellungen soll sich außerdem künftig nach dem Betrag richten, den das Unternehmen aufwenden müsste, um sich der Verpflichtung am Bilanzstichtag zu entledigen. Somit sind Sachleistungsverpflichtungen in Höhe des Betrags anzusetzen, den das Unternehmen einem Subunternehmer für die Erbringung der Arbeiten zahlen würde, unabhängig davon, ob das Unternehmen die Leistungen selbst durchführt, erklärt PWC.Unternehmen sollten sich so früh wie möglich mit den neuen Regeln auseinanderzusetzen, mahnen die Experten, und nicht erst die endgültige Verabschiedung des neuen Standards abwarten. Durch den Wegfall des Ansatzkriteriums der Mindestwahrscheinlichkeit müssen einige Unternehmen mehr Verpflichtungen passivieren als bislang. Bei anderen Unternehmen könnten die geplanten Änderungen hingegen zu einem geringeren Schuldenumfang führen. Zusätzlich wachse der Aufwand für jeden einzelnen Schuldposten, da künftig Auszahlungswahrscheinlichkeiten und Unsicherheiten über die Höhe und den Zeitpunkt eines Ressourcenabflusses in die Bewertung der Schuld einfließen müssen.Verschuldungsgrad könnte steigenDurch die neuen Regelungen müssen Unternehmen möglicherweise mehr Schulden in der Bilanz ansetzen als bisher. Das schmälert in der Bilanz den Jahresüberschuss und wirkt sich entsprechend auf die Finanzkennzahlen aus, mahnt PWC-Wirtschaftsprüferin Anja Boggel. Und das könne wiederum Kapital- und Kreditgeber durchaus verstören und abschrecken. Um das zu verhindern, ist intensive Kommunikation gefragt (siehe auch, welche Folgen die Änderung der Fair-value-Option auf die Klassifizierung von Vermögenswerten haben könnte).Mehr Gespräche mit Investoren und BankenErklärungsbedürftig werden auch die größeren Schwankungen in den Bilanzen sein, die die neuen Regelungen erwarten lassen. Denn die Bewertung mit dem Erwartungswert dürfte nur selten dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag entsprechen. Daher, so Boggel, wird es häufiger zu Auflösungen oder Zuführungen von Rückstellungen kommen, die man den Banken und Investoren erläutern müsse.
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