CFO Agenda - Juristische Urteile verstehen

Corporate Governce Kodex fördert Frauen

Der Deutsche Corporate Governance-Kodex wurde jetzt überarbeitet und bringt vor allem bei der Besetzung des Aufsichtsrats und sonstiger Führungspositionen Neuerungen.

von Dr. Thorsten Kuthe , am 28. Juni 2010

Bereits die letzte Änderung des Corporate Governance-Kodex aus dem vergangenen Jahr enthielt eine Empfehlung , wonach bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands "Diversity"-Grundsätze gelten sollen. Dass heißt, es soll eine angemessene Vielfalt bezüglich der Mitglieder geschaffen werden.

Höhere Frauenquote

Was dies genau bedeutet, hat erläutert die überarbeitete Fassung des Deutsche Corporate Governance-Kodex vom 26.Mai dieses Jahres. Danach soll Frauen künftig angemessen bei der Berufung in den Aufsichtsrat berücksichtigt werden. Erklärtes Ziel der Kodex-Kommission ist also eine erhöhte Frauenquote. Dies soll der Vorstand auch bei der Besetzung von Führungsfunktionen beachten (auch das DIW hatte zum Jahresbeginn den Frauenmangel in den Führungsetagen deutscher Unternehmen bemängelt).

Quotenziele in den Bericht

Daneben soll der Aufsichtsrat künftig für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die etwa eine Altersgrenze, die angemessene Beteiligung von Frauen oder die internationale Tätigkeit berücksichtigen. Diese Ziele und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance-Bericht veröffentlicht werden.

Pflicht zur Fortbildung für Aufsichtsräte

Neu ist auch, dass der Kodex die gesetzliche Verpflichtung der Aufsichtsratsmitglieder betont, die für ihre Aufgaben erforderliche Aus- und Weiterbildung eigenverantwortlicher wahrzunehmen. Dabei sollen die Unternehmen die Aufsichtsratsmitglieder künftig unterstützen (speziell um die Belange und Ausbildung der Aufsichtsräte kümmert sich auch der CFOworld-Partner Financialexperts.eu).

Praktische Folgen

Die neuen Kodexempfehlungen führen dazu, dass zusätzliche interne Richtlinien aufzustellen sind. Zu klären sein wird, inwieweit sich dies mit der Pflicht des Aufsichtsrats verträgt, jeweils die bestgeeignetsten Kandidaten auszuwählen. Für die drei Bereiche Aufsichtsrat, Vorstand und sonstige Führungsebenen sollte eine klare Dokumentation der Personalauswahlkriterien geschaffen werden, schon um eventuellen Anfechtungsklagen gegen Entlastungsbeschlüsse in diesem Zusammenhang vorzubeugen.

 

Dr. Thorsten Kuthe ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln. E-Mail: tkuthe(at)heuking.de; Internet: www.heuking.de

CFOworld und die Kanzlei Heuking Kühn Lüer und Wotjek präsentieren Ihnen mit der CFO Agenda regelmäßig juristische Urteile, die Einfluss auf die Arbeit der Finanzvorstände haben. Lesen Sie auch den letzten Beitrag zum Thema Datenschutz.

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