Die Folgen der Bundestagswahl

Der Koalitionsvertrag aus Sicht des CFO

„Wohlstand für alle“ lautet die ambitionierte Vision der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag. Konkrete Strategie dafür ist bisher nur das Sofortprogramm, alles andere bietet mehr Platz für Interpretationen denn zur Planungssicherheit für CFOs. Was für Erkenntnisse dem Entscheider dennoch bleiben, erklärt Tobias Klatt - Wissenschaftler der Universität Göttingen mit dem Spezialgebiet der Wirkungsanalyse externer Einflussfaktoren auf die Unternehmensplanung.

von Alexa v. Busse, am 2. November 2009

CDU, CSU und FDP haben sich für die 17. Legislaturperiode auf die Fahnen geschrieben, das Land aus der Krise in das neue Jahrzehnt zu führen. „Motivation und Entlastung“ sollen einerseits die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitgeber stärken, andererseits einen effizienten Weg des Wirtschaftens ermöglichen. Diese Absichtserklärungen sowie die angedeuteten Vorhaben in der Steuer-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik lassen grundsätzlich auf finanzielle Erleichterungen und Vereinfachungen für den Unternehmer hoffen - wäre da nicht der Konjunktiv.

Guido Westerwelle und Angela Merkel

Sofortprogramm: Lockerung der Verlust- und Zinsab­zugs­beschränkungen

Die konkretesten Pläne der Bundesregierung finden sich im Sofortprogramm, das Unternehmen die Reaktion auf ihre Liquiditätsprobleme erleichtern soll.

„…bei den Verlustabzugsbeschränkungen („Mantelkauf“) die zeitliche Beschränkung bei der Sanierungsklausel zur Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen aufheben“

Sanierungsbedürftige Unternehmen sollen privatwirtschaftlich gerettet werden. Dazu hebt die Regierung die zeitliche Beschränkung der Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen („Verlustabzugsbeschränkung“) auf. Das schafft Anreize für Übernahmen, da ein steuermindernder Verlustvortrag ermöglicht wird, der bisher entfallen war, wenn mehr als die Hälfte der Gesellschaftsrechte übertragen wurden. Das Ringen um die Übernahme von Opel ist der populärste Fall, bei dem eine derartige Regelung sinnvoll ist.

„…den Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen – soweit erforderlich – wieder zulassen („Konzernklausel“)…“

„…den Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven zulassen…“

Gleichzeitig zielt man auf eine Erleichterung bei Umstrukturierungs­maßnahmen innerhalb von Konzernen und Unternehmen ab. Das (Wieder-)Zulassen des Verlustabzugs und des Verlustübergangs in Höhe der Stillen Reserven ermöglicht eine weitere Minderung der Steuerschuld.

„…bei den Zinsabzugsbeschränkungen („Zinsschranke“) die höhere Freigrenze von 3 Mio. Euro dauerhaft einführen, um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten…“

Als populär für kleine und mittelständische Unternehmen dürfte sich die Lockerung der Zinsabzugsbeschränkung („Zinsschranke“) erweisen. Diese wurde mit der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt und sollte verhindern, dass international agierende Konzerne hohe Zinsen aus Auslandskrediten zur Reduzierung der Steuerlast in Deutschland geltend machen. Dementsprechend durften Unternehmen Zinsaufwendungen nur in Höhe der im Unternehmen angefallenen Zinserträge als Betriebsausgabe geltend machen, sofern der Saldo eine Million Euro überstieg. Die Bundesregierung plant, diese Freigrenze dauerhaft auf drei Millionen Euro anzuheben.

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