Aufregung um Vergütungen

Erschreckende Gehaltskontrolle

Der Bundesrechnungshof attackiert die Vorstände der Krankenkassen, die Diskussion um Aufsichtsratsgehälter reißt nicht ab. Jetzt wird aufgedeckt.

von Alexa v. Busse, am 30. April 2010

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat angekündigt, die Vergütungssysteme der gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft genauer zu untersuchen. Die Ergebnisse der bisherigen Prüfungen nannte BRH-Präsident Dieter Engels "unglaublich". "Wie manche Kassen mit dem Geld der Versicherten umgehen, habe ich mir nicht vorstellen können", sagte Engels der Wirtschaftswoche.

Er moniere "überhöhte Vorstandsgehälter bis 300.000 Euro, abenteuerliche Abfindungen, zu hohe Verwaltungskosten, teure Beraterverträge", berichtet das Blatt. Vor allem bei Kassen-Fusionen gebe "es Deals unter den Beteiligten, da bekommt ein Prüfer, der sie aufdeckt, graue Haare". Grund für die Missstände sei nicht zuletzt die lückenhafte staatliche Rechtsaufsicht. Engels: "Die Aufsicht durch das Bundesversicherungsamt genügt den Maßstäben einer unabhängigen Finanzkontrolle nur unzureichend. Hier müssen wir neue Formen finden."

Immer Ärger um Aufsichtsräte

Im gleichen Stil wird seit Wochen über die Aufsichtsratsvergütung diskutiert, doch „neue Formen“ sind bislang nicht gefunden. Während Aufsichtsräte sich seit Mitte 2009 wegen des in Kraft getretenen VorstAG (Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung) um einen ausgewogenen Mix aus kurzfristigen und langfristigen Gehaltsanteilen für Vorstände kümmern, lassen sie ihre Gehälter unangetastet – trotz einer entsprechenden Anregung, die der "Deutsche Corporate Governance Kodex" seit Jahren enthält.

  • Seite:
  • 1
  • 2

0
Noch keine Bewertungen vorhanden
Eigene Bewertung: Keine
Kommentar hinzufügen
Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben