
Für ein paar Renditestellen weniger sind Emittenten durchaus bereit, etwas Aufwand zu betreiben. Wer eine maßgeschneiderte Lösung will, sollte „privat platzieren“.
Privatplatzierungen sind Transaktionen, die allein durch eine Bank federführend vermittelt werden. Im engeren Sinne steht dabei ein Emittent exakt einem Investor gegenüber, oft genug aber auch einer überschaubaren Zahl von Investoren – zum Beispiel Volks- und Raiffeisenbanken oder Sparkassen. Privatplatzierungen kommen in der Regel zustande, wenn auf Investorenseite ein spezifisches Kaufinteresse besteht oder die vermittelnde Bank eine Marktchance erkennt. Es gibt zwar keine Volumenbegrenzung, doch die Transaktionen bewegen sich meist zwischen fünf und 250 Millionen Euro. Dabei ist es nicht unbedingt Liquidität, die diese Transaktionen treibt, sondern das spezifische Interesse des Investors an maßgeschneiderten Lösungen.
Um eine Privatplatzierung begeben zu können, ist eine entsprechende Vertragsdokumentation erforderlich. Im Falle einer Anleihe ist diese sehr aufwendig, beim Schuldscheindarlehen deutlich geringer. Der Anleihenmarkt setzt meistens ein (Investment-Grade-)Rating voraus, der Schuldscheinmarkt erfordert dies nicht zwingend. Die Kreditqualität sollte allerdings der eines Investment-Grade-Ratings entsprechen. Für den Vorteil einer maßgeschneiderten Lösung ist der Investor oft bereit, auf ein paar Renditestellen zu verzichten. Das wiederum ist der Anreiz für den Emittenten, den Aufwand auf sich zu nehmen, den viele kleinere Transaktionen verursachen.

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