
Mediation oder Massengeschäft - Bei der Wahl zwischen außergerichtlichem Inkasso und Factoring sind einige Vor- und Nachteile zu bedenken. Nachfolgend die wichtigsten Unterschiede.
Möglichkeiten, Außenstände einzufordern, gibt es viele. So sorgt das Factoring für eine schnelle und unkomplizierte Finanzspritze. Wer sich hingegen nicht von einer unmittelbar bevorstehenden Insolvenz bedroht fühlt, für den ist aus unserer Sicht außergerichtliches Inkasso die effektivere Option.
Auch unterliegen Inkasso-Dienstleister strengen rechtlichen Bestimmungen und unterstützen ihre Mandanten von der Bonitätsprüfung über die kosteneffektive Forderungseinziehung bis hin zur Einleitung und Betreuung gerichtlicher Mahnverfahren.
Als Mediatoren realisieren deutsche Inkasso-Unternehmen Forderungen in Höhe von rund vier Milliarden Euro jährlich und führen sie dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. Allerdings ist es riskant für Unternehmen einfach das nächstbeste Inkasso-Büro zu beauftragen, denn unter den rund 750 deutschen Inkasso-Unternehmen finden sich leider einige schwarze Schafe, die moralisch fragwürdige, wenn nicht gar illegale Methoden zur Schuldeneintreibung praktizieren. Schon deshalb sollten Gläubiger darauf achten, einen lizensierten Dienstleister zu beauftragen.
Und noch eines sollte der Gläubiger tun: er muss genau abwägen, ob er in Zukunft wieder mit dem Schuldner zusammenarbeiten möchte oder ob er seine Außenstände ohne Rücksicht auf die Situation des Schuldners einfordern will. Im ersten Fall sollten sich Gläubiger an einen Dienstleister wenden, der außergerichtliches Inkasso anbietet, im zweiten Fall an ein Factoring-Unternehmen.
Abgesehen von diesen grundsätzlichen Überlegungen, sollten Unternehmen die Vor- und Nachteile von Factoring und außergerichtlichem Inkasso kennen, bevor sie ihre Forderungen auslagern:
Unter Forderungskauf bzw. Factoring versteht man den vertraglich fixierten Ankauf offener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch einen Factor, wie etwa Kredit- oder Finanzierungsinstitute (Ihr Grundwissen über Factoring können Sie auch kurz im CFOworld Assessment testen).
Der Factor kauft die Außenstände seines Mandanten auf und erhebt dafür eine Provision, die 2 bis 3,5 Prozent des Streitwerts beträgt und die vom Risiko und dem Arbeitsaufwand abhängt, den der Factor bei der Eintreibung der Außenstände hat.
Daneben verlangen Factoring-Unternehmen üblicherweise eine Pauschalgebühr für eine eventuelle Bonitätsprüfung des Schuldners. Außerdem muss der Gläubiger Zinsen für den bereitgestellten Betrag bezahlen. Der Vorteil des Factorings besteht darin, dass der Gläubiger sofort über einen Betrag X verfügt, mit dem er seine Liquidität sicherstellen kann.
Allerdings sind aus unserer Sicht mit dem Factoring drei große Nachteile verbunden:
Vom Factoring unterscheidet man das außergerichtliche oder vorgerichtliche Inkasso, also die Einziehung von Forderungen im Auftrag des Gläubigers. Grundlage ist hierbei das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), welches die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen, regelt.
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