European Market Infrastructure Regulation

Regelwerk im Schatten von Basel III

European Market Infrastructure Regulation: Regelwerk im Schatten von Basel III
© privat

Neben SEPA wird auch EMIR die Unternehmen in der Privatwirtschaft zum Handeln zwingen. Dirk Elnser führt in das Regelwerk für OTC-Derivate ein und nennt wesentliche Quellen.

10. Dez 2012

von

In den letzten Wochen ist ja kurz vor Inkrafttreten von Basel III (geplant war der 1. Januar 2013) eine muntere Diskussion über den Sinn und Unsinn dieser Regulierung ausgebrochen. Ich habe auf die negativen Wirkungen dieser Regeln schon mehrfach hingewiesen. Im Schatten von Basel III wird derzeit an der Umsetzung eines anderen Regelwerks gearbeitet, das ebenfalls die Privatwirtschaft stärker trifft als einige Finanzvorstände glauben. Neben SEPA ist dies das zweite große Thema, das Unternehmen zum Handlungsbedarf wegen Änderungen im Finanzsektor nötigt. Es geht um EMIR.

Das Akronym EMIR steht für European Market Infrastructure Regulation und ist die EU-Verordnung für OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister. Mit EMIR werden einige Kernelemente des G20-Gipfels im Jahr 2009 in Pittsburgh zum außerbörslichen Derivatehandel umgesetzt. Geschäfte in diesen Over the Counter-Produkten sollen dadurch transparenter und sicherer werden.

Detailliertes Regelwerk umfasst konkrete Anweisungen

Zur Erinnerung: Im September 2008 herrschte sowohl an den Märkten als auch bei Aufsichtsbehörden und Zentralbanken große Unsicherheit über die offenen Risikopositionen von Banken und anderer Marktteilnehmer, insbesondere bei denen von Lehman Brothers und dem Versicherungskonzern AIG - siehe hierzu auch dieser Beitrag auf risiko-manager.com. Was sich in einem Gipfelbeschluss leicht und nachvollziebar liest, führt in der Konkretisierung wiederum zu einem detailreichen Regelwerk. Dieser besteht aus:

  • Verordnung (EU) Nr. 648/2012 DE über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister - Download hier (pdf, 59 Seiten)
  • Technischen Ausführungsbestimmungen zu EMIR durch die European Securities and Markets Authority (ESMA) - Download hier (pdf, 197 Seiten)
  • Nationalen Ausführungsgesetzen. In Deutschland: EMIR-Ausführungs-Gesetz - Download hier (pdf, 39 Seiten). Das Gesetz soll im Februar 2013 verabschiedet werden.

Dabei handelt es sich im Kern um sehr konkrete Anweisungen, wie bestimmte Geschäfte durchzuführen, abzuwickeln und abzusichern sind und wie darüber berichtet werden soll. Mit EMIR wird für standardisierte OTC-Derivate eine Clearing-Pflicht über sogenannte zentrale Kontrahenten eingeführt. Hauptadressat sind zwar zunächst finanzielle Gegenparteien in der EU. Aber auch Unternehmen sind von EMIR als nichtfinanzielle Gegenparteien betroffen, wenn sie OTC-Derivate handeln und dabei bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Sie werden zum Clearing über einen zentralen Kontrahenten verpflichtet, wenn sie in einem größeren Umfang Derivate einsetzen, die nicht zur Absicherung wirtschaftlicher Risiken ihrer Geschäftstätigkeit dienen.

Bis August 2014 gelten Übergangsregeln

Unternehmen unterliegen aber auch deshalb der neuen Beweispflichten, um den Aufsichtsbehörden einen Überblick über Risikopositionen und Vernetzungen zu ermöglichen. Alle OTC-Derivatgeschäfte müssen an zentrale Transaktionsregister gemeldet werden. Zusätzlich erhalten Unternehmen bestimmte Vorgaben für das Risikomanagement und bestimmte organisatorische Abläufe. Außerdem sollen Geschäftsbestätigungen möglichst elektronisch erfolgen. Es werden außerdem Fristen vorgegeben, bis zu denen die Geschäfte zu bestätigen sind. Ab August 2014 müssen Unternehmen, die unterhalb der Schwellenwerte liegen, innerhalb von 2 Tagen bestätigen, überhalb innerhalb eines Tages. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.

Zwar sind die Anforderungen an Unternehmen längst nicht so umfangreich wie an Finanzinstitute. Dennoch können Unternehmen, die OTC-Geschäfte abschließen hier nicht einfach nichts tun. Einerseits machen viele Punkte der EMIR Sinn und sollten ohnehin im Interesse der beteiligten Unternehmen und Banken liegen. Andererseits führt der Detailierungsgrad der Vorgaben dazu, dass OTC-Geschäfte, mit denen Unternehmen etwa Zins-, Währungs- oder Rohstoffrisiken absichern wollen, teurer werden. Die gesetzliche Verankerung führt daneben zu zusätzlichen Compliance-Punkten, denen sich Vorstände und Aufsichtsräte annehmen müssen. Wirtschaftsprüfer werden insbesondere bei Unternehmen, die über den Schwellenwerten liegen, künftig die Einhaltung der neuen Regeln prüfen. Bei bestimmten Verstößen kann es sogar eine Meldung an die Finanzaufsicht geben.

Dirk Elsner war mehrere Jahre Bereichsleiter einer Bank und Geschäftsführer einer mittelständischen Unternehmensgruppe. Heute berät er für die Innovecs GmbH Banken und mittelständische Unternehmen. Daneben betreibt er privat das preisgekrönte Finanzblog Blick Log. Sie erreichen ihn per E-Mail unter dirk.elsner(at)innovecs.de. Dirk Elsner in sozialen Netzwerken:

Die letzten Beiträge von Dirk Elsner: