Single European Payments Area

SEPA Credit Transfer im Überblick

Single European Payments Area: SEPA Credit Transfer im Überblick
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Ab Februar 2016 genügt die IBAN, der BIC wird überflüssig. Das Risiko einer Fehlüberweisung trägt indes der Zahlende. Dirk Elsner über Überweisungen im SEPA-Zahlungsverkehr.

24. Sep 2012

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Die Umstellung auf die Single European Payments Area (SEPA) soll den Zahlungsverkehr in Europa günstiger und schneller machen. Die künftige SEPA-Überweisung, offiziell SEPA Credit Transfer (SCT), wird schon seit dem 28. Januar 2008 zur Abwicklung nationaler und grenzüberschreitender Zahlungen angeboten - bei identischer Geschwindigkeit sowie identischen Kosten. Für Zahlungen gilt die Vorgabe, dass der Zahlungsempfänger bei elektronisch übermittelten Aufträgen bereits nach einem Bankarbeitstag über den Überweisungsbetrag verfügen kann. Für beleghaft beauftragte Zahlungen gelten maximal zwei Bankarbeitstage. Die Gutschriften dürfen nicht um Gebühren gekürzt werden.

Die Umstellungen im Zahlungsverkehr der Banken betreffen alle Unternehmen und Verbraucher, die Bankkonten in den SEPA-Staaten führen und dort Zahlungen in Euro vornehmen. Die SEPA-Akteure haben sich dabei Mühe gegeben, die Verwirrung vor der Umstellung zu erhöhen: Die International Bank Account Number (IBAN) und der Business Identifier Code (BIC) können bekanntlich als Äquivalent zur deutschen Kontonummer und Bankleitzahl gesehen werden. Leider reicht die internationale Standardisierung der IBAN durch das European Committee for Banking Standards (ECBS) nicht so weit, dass ihr Umfang in allen Ländern identisch ist. Die kürzeste IBAN hat Belgien mit 16 Stellen, die längste Malta mit 31 Stellen. Theoretisch sind sogar 34 Stellen möglich.

Pfiffig gedacht ist dabei, dass die IBAN so aufgebaut ist, dass sie bereits eine Länder- und Bankenkennung enthält. Daher benötigt man die eigene Bankkennung, also den BIC, im Prinzip nicht mehr. Das gilt aber erst ab 1. Januar 2016. Bis dahin sind folgende Phasen zu beachten:

I. Bis 31. Januar 2014

  • Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen können weiterhin verwendet werden.
  • IBAN und BIC können freiwillig verwendet werden.

II. Vom 1. Februar 2014 bis 31. Januar 2016

  • Für den Zahlungsverkehr im Inland genügt die IBAN.
  • Für grenzüberschreitende Zahlungen in der EU werden sowohl IBAN als auch BIC benötigt.
  • Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen können weiterhin verwendet werden. Banken dürfen anbieten, die Angaben zu konvertieren.

III. Ab dem 1. Februar 2016

  • Sowohl für inländische als auch grenzüberschreitende Zahlungen in der EU genügt die IBAN.
  • Banken dürften keine Konvertierung mehr anbieten.

IV. Unverändert

  • Eilbedürftige Euro-Überweisungen (Prior1-Zahlungen) sind nicht von der SEPA-Verordnung betroffen.
  • Grenzüberschreitende TARGET2-Zahlungen sowie Überweisungen in Fremdwährungen sind ebenfalls nicht betroffen.

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