Veränderte Bilanzierungsregeln

IFRS - wo sich etwas ändert

Als wenn IFRS nicht schon komplex genug wäre. Viele neue Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften und Anhänge sind in Planung und wohl bald Realität.

von Sascha Alexander, am 4. März 2010

Nachdem bereits seit graumer Zeit von einer grundlegenden Umgestaltung des IFRS-Regelwerks die Rede ist und diverse Diskussionsvorschläge vorliegen, gibt das International Accounting Standards Board (IASB) jetzt richtig Gas. Grund: die vielen geplanten Änderungen bei den Ansatz-, Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften sollen in den nächsten 24 Monaten unter Dach und Fach sein (eine Liste sämtlicher Standards finden Sie hier).

Vorschriften, Vorschriften, Vorschriften

Eindringlich hat jetzt die Wirtschaftsprüfung PriceWaterhouseCoopers auf das hingewiesen, was da auf Unternehmen zurollt. Es seien unter anderem Änderungen der Konsolidierungsvorschriften, der Vorschriften zur Leasingbilanzierung und Umsatzrealisierung, der Gliederungsvorschriften für Bilanz, Gesamtergebnis- und Kapitalflussrechnung sowie eine vollständige Überarbeitung der Bilanzierungsregeln für Finanzinstrumente vorgesehen (siehe auch die neuen HGB-Bilanzierungsregeln des BilMoG).

Die überarbeiteten IFRS-Vorgaben drohen beziehungsweise versprechen also jede Menge Arbeit für Finanzabteilungen und Berater (siehe auch die Kritik an IFRS). Betroffen sind Kontenpläne, Prozessvorgaben und IT-Systeme als auch die interne Steuerung und Leistungsmessung sowie die Kommunikation mit dem Kapitalmarkt.

IFRS - was sich ändert

Im Einzelnen zielen die derzeit laufenden Verhandlungen unter anderem darauf ab, die bisherige Gewinn- und Verlustrechnung durch eine Gesamtergebnisrechnung zu ersetzen (mehr zum Fahrplan und den aktuellen Diskussionen im Internet finden Sie zum Beispiel hier). Zudem erwarten die Wirtschaftsprüfer von PwC folgende Veränderungen bei IFRS:

Schulden und IFRS

Sämtliche Eventualschulden - einschließlich steuerlicher Risiken - sollen mit ihrem Erwartungswert in der Bilanz angesetzt werden, unabhängig von der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Unternehmens. Dies bewirkt eine tendenzielle Zunahme der ansatzpflichtigen Schulden. Die Risiken müssten durch Spezialisten laufend neu bestimmt werden.

Gebündelte Finanzinstrumente für IFRS

Finanzinstrumente sollen zukünftig nicht wie bisher in vier, sondern nur noch in zwei Kategorien klassifiziert werden. Außer bei klassischen Schuldinstrumenten, die auf Basis vertraglicher Cashflows gemanagt werden, ist eine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert vorgesehen. Hierdurch entsteht ein erhöhter Bedarf an Bewertungsexpertise sowie eine höhere Ergebnisvolatilität (mehr zu IFRS 9 und den Finanzinstrumenten erläutert PwC hier).

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