CFO Agenda - Insolvenzrecht

Kehrt das Fiskusprivileg zurück?

Die geplante Wiedereinführung der Vorrangigkeit von Steuerforderungen vor anderen Insolvenzgläubigern sorgt für Zündstoff. Experten sehen Firmensanierungen bedroht.

von Stephan Degen, am 27. Juli 2010

In einer Pressekonferenz am 07.06.2010 hat Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel die Sparpläne der Bundesregierung verkündet, wonach bis zum Jahr 2014 insgesamt 80 Milliarden Euro eingespart werden sollen. Nach einem Eckpunktepapier der Bundesregierung vom 07.06.2010 soll ein Teilbetrag dieses Sparvolumens in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro durch die Wiedereinführung des so genannten Fiskusprivilegs erreicht werden. Dabei verkennt die Bundesregierung allerdings, dass die Wiedereinführung dieses Privilegs sich als Sanierungsbremse herausstellen wird.

Steuerforderungen versus Gläubiger

Bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung mit Wirkung zum 01.01.1999 waren Steuerforderungen nach den Bestimmungen der Konkursordnung (§ 61 Konkursordnung) vorrangig vor anderen Insolvenzgläubigern zu bedienen. Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung wurde dieses Privileg abgeschafft, um eine Aushöhlung der Masse zulasten der übrigen Insolvenzgläubiger zu verhindern und dadurch eine größere Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten (lesen Sie auch, wann ein Unternehmen juristisch betrachtet insolvenzreif ist).

Keine Stundungen mehr für Krisenunternehmen

Nach der aktuell geltenden Insolvenzordnung steht der Staat mit seinen Steuerforderungen an gleicher Rangstelle wie die übrigen Insolvenzgläubiger, die Inhaber einer ungesicherten Insolvenzforderung sind. Aufgrund dieser Gleichrangigkeit erhält der Fiskus ebenso wie diese im Insolvenzfall nur eine Quote seiner Forderungen aus der zu verteilenden Masse (Mehr zum Insolvenzplanverfahren finden Sie hier).

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