Cash Management, Finanzplanung

Liquiditätsstandards nach Basel III

Die Aufsichtsbehörden haben sich zwei Kennzahlen erdacht: Die Liquidity Coverage Ratio und die Net Stable Funding Ratio. Dirk Elsner erklärt, wieso Banken förmlich zum Kauf von Staatsanleihen gezwungen werden und die Vergabe langfristiger Kredite an Attraktivität verliert.

von Dirk Elsner, am 10. November 2011

Wenn in der Öffentlichkeit von Basel III die Rede ist, dann meist unter dem Aspekt, dass Banken mehr Eigenkapital für ihr Geschäft vorhalten müssen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der neuen Vorschriften sind die Anforderungen an die Liquiditätsausstattung der Kreditinstitute.

Dazu haben sich die Aufsichtsbehörden zwei Kennzahlen erdacht:

  • Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) zur kurzfristigen Liquiditätssicherung
  • Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) für den längerfristigen Liquiditätshorizont

Beide Kennzahlen sollen sicherstellen, dass Banken im Krisenfall ausreichend liquide sind. Die Vorschriften dazu sind zu finden in dem Entwurf einer komplexen Verordnung (CRD IV) ab Artikel 400.

Der 545-seitige Originaltext trägt den Titel regulation on prudential requirements for credit institutions and investment firms und steht über die Webseite der Deutschen Bundesbank zum Download bereit.

Hochliquide Aktiva

Die LCR fordert von Banken einen Mindestbestand an, so der Wortlaut, hochliquiden Aktiva, um für die jeweils nächsten 30 Tage den potentiellen Nettoabfluss von Liquidität in einem Stressfall decken zu können. Was hochliquide Aktiva im Sinne der LCR sein sollen, ist bereits allgemein festgelegt und wird derzeit noch im Detail ausgearbeitet und soll bis zum Jahr 2013 in technische Standards gegossen werden. Kurz- und langfristige Unternehmenskredite gehören in jedem Fall nicht dazu, weil diese im Krisenfall nicht liquidiert werden oder bei der Notenbank als Sicherheiten hinterlegt werden können.

Indes soll die NSFR sicherstellen, dass die langfristige Aktivseite entsprechend langfristig refinanziert ist. Damit lehnt sich dieser Ansatz an die Goldene Bankregel. Derzeit refinanzieren Banken einen Teil ihrer langfristigen Kredite aus kurzfristiger Geldbeschaffung. Die NSFR erschwert daher die Fristentransformation. Die NSFR ist derzeit lediglich eine meldepflichte Kennziffer, die bis zum Jahr 2018 beobachtet werden soll. Erst danach sollen verbindliche Grenzen festgelegt werden. Auch wenn die LCR erst ab dem Jahr 2014 umzusetzen ist, stellen sich Banken bereits heute darauf ein.

Kredite attraktiver als Wertpapiere

In einer Bankenumfrage der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Bielefeld gaben 17 Institute an, bis dahin Investitionsentscheidungen zunächst zurückstellen zu wollen. “Ein mögliches Motiv könnte darin liegen, dass noch nicht genau bekannt ist, welche Wertpapiere für die LCR anrechenbar sind. 42 Institute nehmen eine Ausweitung des Kreditgeschäfts vor. Das lässt darauf schließen, das Kredite unter den Gesichtspunkten Risiko und Ertrag im Vergleich zur Wertpapieranlage attraktiver erscheinen. Einige Institutsvertreter finden die Risiken im Kreditgeschäft überschauberer als bei der Wertpapieranlage, schreiben die Autoren der Studie.

Das ist eine erfreuliche Botschaft für die Unternehmensfinanzierung. Kritisch wird freilich angemerkt, dass die LCR Banken eher zum Kauf von Staatsanleihen zwingt, da nur diese Wertpapiere zur hochliquiden Aktiva gezählt werden. Damit werden Staatsanleihen ungerechtfertigt bevorzugt. Dies ärgert die Banken, weil ihre Verzinsung niedrig ist und das Ausfallrisiko bei einem Teil der Staatsanleihen als hoch eingeschätzt wird.

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