
Chief Financial Officer sollten sich Zugriff zur Internen Revision verschaffen, damit sie das Zepter über das Risikomanagement in der Hand halten. Nur so kann auch das Thema Nachhaltigkeit bei der Einschätzung berücksichtigt werden.
Die Unternehmenssteuerung einschließlich der nachhaltigen Kontrolle auf Basis eines funktionstüchtigen Risikomanagementsystems (RMS) ist oberstes Gebot für den CFO. Hierbei lebt der CFO aber riskant, da er grundsätzlich keinen Zugriff auf die Interne Revision hat (Vgl. den allgemein gültigen Standard 1100 des Institute of Internal Auditors (IIA) und ihm assoziierte Verbände wie das DIIR).
Der CFO muss sich entscheiden, ob er nur "Zuarbeiter" in diesem wichtigen Thema für seinen CEO und für seinen Aufsichtsrat sein will, oder ob er als CFO der „oberste Risikomanager“ im Unternehmen ist. Für Richard Anderson von der Unternehmensberatung Wipro Consulting ist diesbezüglich der Fall klar: „Der CFO sollte beim Risikomanagement das Heft in die Hand nehmen“ – egal wie viele Einzelpersonen und Teams an diesen Aufgaben beteiligt sind.
Im Einklang mit der Practice Advisory of the Institute of Internal Auditors (IIA), muss Nachhaltigkeit ein Teil des Risikomanagement-Prozesses sein (Vgl. hierzu die IIA Standards 2110 und 2120 sowie den Practice Guide “Evaluating Corporate Social Responsibility/ Sustainable Development”, Institute of Internal Auditors, February 2010). Philipp Killius, Prokurist, Climate Change and Sustainability Services (CCaSS), Ernst & Young, fordert daher: “Interne Auditoren müssen mit am Tisch sitzen, wenn die Nachhaltigkeits und Klimaschutzstrategie festgelegt wird.
Dadurch wird sichergestellt, dass die wesentlichen Risiken identifiziert und priorisiert, sowie als Teil der Planung der internen Auditabteilung und des Gesamtrisikomanagements anerkannt werden (d. h. die auf die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz bezogenen Risiken werden in das Risikoregister des Unternehmens einbezogen.“ (Vgl. entsprechenden Artikel auf Seite 15 des Ernst & Young CCaSS News / Nachhaltigkeitsmagazin , Ausgabe 17-Frühjhar 2012 – abrufbar hier). „Voraussetzung für eine Berücksichtigung im Prüfungsplan der Internen Revision ist eine entsprechend hohe Risikobewertung für die betreffenden Risiken. Dann sollte auch eine angemessene Qualifikation zur Prüfung solcher Risiken vorgehalten werden“ so Volker Hampel, Geschäftsführer beim Deutschen Institut für Interne Revision.
Ernst & Young hat im Rahmen einer aktuellen Studie 300 Führungskräfte von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Mrd US-Dollar zum Thema Klimawandel befragt (Vgl. hierzu die Studie “Action amid uncertainty: The business response to climate change”l, Ernst & Young, 2010 – abrufbar hier). 94 % der Teilnehmer waren der Meinung, dass die einzelstaatliche Politik einen wichtigen oder sogar sehr wichtigen Einfluss auf die Form des Klimaschutzes in ihrem Unternehmen hat.
81 % sind sich dabei auch der Bedeutung weltweiter oder internationaler Regelungen bewusst. D.h., die Einhaltung einer stetig steigenden Anzahl regulatorischer Vorschriften in allen Ländern des unternehmensweiten Wirkens muss zu besonderen Anstrengungen im Bereich Compliance führen. Nachhaltigkeit und Haftung rücken immer enger zusammen.
In diesem Zusammenhang bestehen auch hohe Anforderungen an die Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder insbesondere im Risiko- und Prüfungsausschuss. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den epochalen Satz geprägt: „Die Mitglieder des Risikoausschusses verfügen über die zur vollständigen Erfassung und Überwachung der Risikostrategie und Risikobereitschaft des Instituts erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.“
Es lohnt sich hier ein Blick in die Verordnung Art 75 Abs 3 CRD IV-Entwurf (Änderungsverordnung zur Anpassung der Solvabilitätsverordnung (SolvV), der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) und der Länderrisikoverordnung (LrV)). Sie besagt: „Die zuständigen Behörden sorgen dafür, dass die Institute einen Risikoausschuss einsetzen, der sich aus Mitgliedern des Leitungsorgans zusammensetzt, die in dem betreffenden Institut keine Führungsaufgabe wahrnehmen. Die Mitglieder des Risikoausschusses verfügen über die zur vollständigen Erfassung und Überwachung von Risikostrategie und Risikobereitschaft des Instituts erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Der Risikoausschuss berät das Leitungsorgan in dessen Aufsichtsfunktion zur aktuellen und künftigen Gesamtrisikobereitschaft und –strategie des Instituts und hilft dem Leitungsorgan in dessen Aufsichtsfunktion, die Umsetzung dieser Strategie zu beaufsichtigen.
Diese Anforderungen schließen die Fähigkeit zum Umgang mit zukunftsgerichteter unternehmerischer Ungewissheit („Uncertainty Governance“) mit ein. Nachhaltigkeit setzt somit neben einem systematischen Risikomanagement auch stets auch auf die persönliche Qualifikation des Aufsichtsrats und dessen subjektiven Erfahrung und Urteilsvermögen im dynamischen Rahmen unternehmerischer Entscheidungen.
Der Aufsichtsrat in seiner Rolle als oberster Überwacher und Hüter der Corporate Governance, der Leitung und Lenkung (durch den Vorstand) muss also die Leitlinien einer langfristig und nachhaltig orientierten Unternehmensführung einfordern und ist dadurch der Garant einer Verankerung im Tagesgeschäft. Jedes Aufsichtsratsmitglied ist persönlich für die effektive und effiziente Unternehmensüberwachung verantwortlich. Nur so kann der Aufsichtsrat seinem doppelten Auftrag als Kontrolleur und Ratgeber gerecht werden.
Jedes Aufsichtsratsmitglied sollte daher eigene und konkrete Vorstellungen vom unternehmensinternen RMS, IKS und der Zusammenarbeit der Internen Revision mit dem CFO haben, damit es „seinen“ CFO tatkräftig unterstützen kann, der hierfür die Gestaltungsverantwortung und Sorgfaltspflicht trägt. Insbesondere bei der zunehmenden Integration vom RMS, IKS und IR zur Verbesserung einer ganzheitlichen Betrachtung und Erhöhung der Gesamteffizienz bei gleichzeitiger Funktionskostensenkung ist der Aufsichtsrat gefragt.
In der Praxis haben sich integrierte Ansätze bereits erfolgreich etabliert (vgl. das herausragende Praxisbeispiel „Integriertes Risikomanagementsystem der Carl-Zeiss-Gruppe“). „Der Integrationsgrad hängt hierbei von den rechtlichen Anforderungen, der Organisationsstruktur, vom Unternehmenskontext aber auch vom Willen aller Akteure ab“ unterstreicht Andreas Kempf, Leiter Konzernfunktion Revision/ Risikomanagement, Carl Zeiss AG.
Kommen auch Sie am 21. und 22. Juni 2012 nach Hamburg zum 1. Financial Experts Congreß. Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie auf meiner Homepage.
Hinweis: Bitte melden Sie sich bei Interesse direkt bei dem Veranstalter mit dem Stichwort: “Referent RxR” an; der Veranstalter EUROFORUM gewährt Ihnen dann eine Ermäßigung in Höhe von 290 Euro.
Anbei ein Hinweis zum Thema in meiner Kolumne vom 21. März 2012 mit der Überschrift "Top-CFOs als Berufsaufsichtsräte".
Grundsätze nachhaltiger Unternehmensführung - Erfolg durch verantwortungsvolles Management
von Edeltraud Günther und Rudolf X. Ruter (Hrsg.)
Siehe hier für weitere Informationen.
Rudolf X. Ruter ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Leiter des Arbeitskreis „Nachhaltige Unternehmensführung“ in der Schmalenbach-Gesellschaft Betriebswirtschaft e.V. (AKNU). Zudem ist Herr Ruter Mitglied des Beirats Financial Experts Association e.V und im Beirat des Deutschen CSR-Forums. Seine Kolumnen erscheinen regelmäßig auf CFOworld. Mehr zum Autor unter www.ruter.de.
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