Von welchen Daten Ihrer Mitarbeiter dürfen Sie wissen und vor welchen müssen Sie sie schützen? Antworten soll ein neuer Gesetzesentwurf bringen.
Internet [1], Telefon [2] und E-Mail [3] am Arbeitsplatz nutzen, Arbeitnehmern per Video [4] überwachen oder orten lassen – das sind nur einige Beispiele für die Rechtsunsicherheit [5], der Arbeitgeber beim Umgang mit Arbeitnehmerdaten ausgesetzt sind. Das soll sich jetzt ändern.
Wie im Koalitionsvertrag [8] festgelegt und bereits seit Jahren diskutiert, soll der Arbeitnehmerdatenschutz jetzt in einem eigenen Abschnitt im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) [9] geregelt werden – die neuen Paragraphen 32 bis 32n liegen als Referentenentwurf vor. Damit sollen „praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer“ geschaffen werden.
Die Regelungen fixieren, was von Rechtsprechung und Datenschutzbeauftragten [10] in der Vergangenheit entwickelt wurde. Dabei wird klargestellt, dass sich der Arbeitgeber gegen Vertragsbrüche und Straftaten [11] schützen darf, bei der Verarbeitung von Daten aber immer die schutzwürdigen Interessen der Beschäftigten berücksichtigen muss.
Für die folgenden Aspekte sieht der Entwurf entsprechende Regelungen vor:

Es ist noch nicht absehbar, wann die Regelung in Kraft treten wird, dies dürfte aber jedenfalls noch in der laufenden Legislaturperiode möglich sein. Einige Klarstellung wird sie bringen, ebenso macht sie aber deutlich, dass Arbeitgeber auch in Zukunft nicht um einzelfallbezogene Interessenabwägungen herumkommen werden. Die scheinbar bequeme Möglichkeit, eine Einwilligung des Arbeitnehmers einzuholen, wird deutlich eingeschränkt – grundsätzlich aber bleibt die Einwilligung erhalten, in bestimmten Fällen sogar als einzige Rechtfertigungsmöglichkeit. Unklar bleibt die Frage, wann ein Arbeitnehmer überhaupt „freiwillig“ in die Verarbeitung seiner Daten einwilligt.
Dr. Wolfgang G. Renner, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in München. E-Mail: w.renner@heuking.de [12], Internet: www.heuking.de [13]
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[1] http://www.cfoworld.de/immer-erreichbar-immer-online
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[3] http://www.cfoworld.de/emails-bedrohen-unternehmen-und-job
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[5] http://www.cfoworld.de/kuendigungsschutz-fuer-gmbh-geschaeftsfuehrer
[6] http://www.cfoworld.de/34/strategie
[7] http://www.cfoworld.de/10/compliance
[8] http://www.cfoworld.de/der-koalitionsvertrag-aus-sicht-des-cfo
[9] http://www.cfoworld.de/achtung-bundesdatenschutzgesetz
[10] http://www.cfoworld.de/datenschutz-bleibt-mauerbluemchen
[11] http://www.cfoworld.de/das-wird-ihn-den-kopf-kosten
[12] mailto:w.renner@heuking.de
[13] http://www.heuking.de/
[14] http://www.cfoworld.de/forward?path=datenschutz-der-fuchs-ist-im-bau
[15] http://www.cfoworld.de/print/datenschutz-der-fuchs-ist-im-bau