„Wohlstand für alle“ lautet die ambitionierte Vision der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag. Konkrete Strategie dafür ist bisher nur das Sofortprogramm, alles andere bietet mehr Platz für Interpretationen denn zur Planungssicherheit für CFOs. Was für Erkenntnisse dem Entscheider dennoch bleiben, erklärt Tobias Klatt - Wissenschaftler der Universität Göttingen mit dem Spezialgebiet der Wirkungsanalyse externer Einflussfaktoren auf die Unternehmensplanung.
CDU, CSU und FDP haben sich für die 17. Legislaturperiode auf die Fahnen geschrieben, das Land aus der Krise in das neue Jahrzehnt zu führen. „Motivation und Entlastung“ sollen einerseits die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitgeber stärken, andererseits einen effizienten Weg des Wirtschaftens ermöglichen. Diese Absichtserklärungen sowie die angedeuteten Vorhaben in der Steuer-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik lassen grundsätzlich auf finanzielle Erleichterungen und Vereinfachungen für den Unternehmer hoffen - wäre da nicht der Konjunktiv.

Die konkretesten Pläne der Bundesregierung finden sich im Sofortprogramm, das Unternehmen die Reaktion auf ihre Liquiditätsprobleme erleichtern soll.
„…bei den Verlustabzugsbeschränkungen („Mantelkauf“) die zeitliche Beschränkung bei der Sanierungsklausel zur Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen aufheben“
Sanierungsbedürftige Unternehmen sollen privatwirtschaftlich gerettet werden. Dazu hebt die Regierung die zeitliche Beschränkung der Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen („Verlustabzugsbeschränkung“) auf. Das schafft Anreize für Übernahmen [4], da ein steuermindernder Verlustvortrag ermöglicht wird, der bisher entfallen war, wenn mehr als die Hälfte der Gesellschaftsrechte übertragen wurden. Das Ringen um die Übernahme von Opel ist der populärste Fall, bei dem eine derartige Regelung sinnvoll ist.
„…den Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen – soweit erforderlich – wieder zulassen („Konzernklausel“)…“
„…den Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven zulassen…“
Gleichzeitig zielt man auf eine Erleichterung bei Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb von Konzernen und Unternehmen ab. Das (Wieder-)Zulassen des Verlustabzugs und des Verlustübergangs in Höhe der Stillen Reserven ermöglicht eine weitere Minderung der Steuerschuld.
„…bei den Zinsabzugsbeschränkungen („Zinsschranke“) die höhere Freigrenze von 3 Mio. Euro dauerhaft einführen, um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten…“
Als populär für kleine und mittelständische Unternehmen dürfte sich die Lockerung der Zinsabzugsbeschränkung („Zinsschranke“) erweisen. Diese wurde mit der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt und sollte verhindern, dass international agierende Konzerne hohe Zinsen aus Auslandskrediten zur Reduzierung der Steuerlast in Deutschland geltend machen. Dementsprechend durften Unternehmen Zinsaufwendungen nur in Höhe der im Unternehmen angefallenen Zinserträge als Betriebsausgabe geltend machen, sofern der Saldo eine Million Euro überstieg. Die Bundesregierung plant, diese Freigrenze dauerhaft auf drei Millionen Euro anzuheben.
Viele große Unternehmen dürften von den genannten Punkten profitieren. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen aber wären noch mutigere Ansätze wünschenswert gewesen, um die Manövrierfähigkeit in Krisenzeiten zu erhöhen. So stellt beispielsweise die Anhebung der Freigrenze für Zinsabzugsbeschränkungen nur einen ersten Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Zinsschranke dar.

Im Zuge der realwirtschaftlichen Auswirkungen der Finanzmarktkrise sind zwar die umfangreichen Absichten zur Stabilisierung der Finanzmärkte und Finanzinstitute zu begrüßen. Alle folgenden Intentionen haben ihre Berechtigung. Wie genau aber die Umsetzung aussehen soll, bleibt offen. In unternehmensinterne Vergütungsstrukturen müsste eingegriffen und ein internationaler Konsens zur Finanzmarktregulierung erreicht werden – so wird es wohl erstmal bei gut gemeinten Absichtsbekundungen bleiben.
„…zur Bewahrung und Stärkung der Finanzmarktstabilität gehören solche Vergütungsstrukturen für Finanzinstitute, die bei schlechter Geschäftsentwicklung auch Gehaltabzüge (Malus-Regelungen) enthalten.“
Immerhin: Malus-Regelungen sprechen für die Bestrebung, den Planungshorizont von CFOs und anderen Entscheidern von kurzfristigen, aktienkursorientierten Gewinnrealisierungen auf langfristigere, nachhaltige Wege zu lenken. Als Konsequenz würden nämlich die durchschnittlichen Gewinne und Renditen sinken.
„…sollten alle alternativen Investmentfonds, zum Beispiel Hedge Fonds, und deren Manager einem international abgestimmten Regelwerk unterworfen werden.“
Ein internationales Regelwerk für Investmentfonds würde Finanzierungsprogramme für Unternehmen verteuern. Die aktuellen Entwicklungen aber verdeutlichen, wie wichtig ein Umdenken beim Zusammenhang von Risiko und Rendite ist.
„Deshalb brauchen wir für die Zukunft neben einer effektiven Aufsicht Mindeststandards und Sanktionsmöglichkeiten“
Das gilt auch für Ratingagenturen. Durch die unabhängige Bewertung von Finanzprodukten würden vermeintlich günstige, aber hochriskante Anlagen eher aufgedeckt, was Unternehmen die Finanzierung wiederum erschwert, einem Kollaps wie dem jetzigen aber entgegenwirkt. So bleibt das Bestreben, eine Stiftung Warentest – wenn auch nur auf nationaler Ebene – für Finanzprodukte einzuführen, die einzige vage Aussage, die Aussicht auf Realisierung verspricht.
Als konkrete Konsequenz für Vorstände ist zu konstatieren, dass der Hauptversammlung in Zukunft ein stärkeres Mitspracherecht bei der Vorstandsvergütung [5] zugebilligt werden soll.
„Wir werden das Mitspracherecht der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte von Vorstandsvergütungen stärken.“
„Wir wollen eine Mindestwartefrist von zwei Jahren für ehemalige Vorstandsvorsitzende beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden desselben börsennotierten Unternehmens“
Das ist im Prinzip eine Erweiterung des VorstAG, das erst seit Mitte 2009 gilt und derzeit die großen Beratungsunternehmen beschäftigt. Wie schnell also die neuen Vorsätze in nationales Recht umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Äußerst begrüßenswert wäre die schnelle Implementierung der längst überfälligen, zweijährigen Mindestwartefrist für den Wechsel von Vorständen in den Aufsichtsrat.
Die prominente Diskussion um Entlastungen in der Lohn- und Einkommenssteuer ist während des Wahlkampfes noch als zentrales Instrument zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums über eine Erhöhung der Absatzpotenziale für Unternehmen genannt worden.

Unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob sich trotz in sparintensiven Krisenzeiten derartige Einkommensimpulse tatsächlich in Kaufkraft umsetzen, bleibt die Formulierung im Koalitionsvertrag hierzu vage.
„Wir werden insbesondere die unteren und mittleren Einkommensbezieher vorrangig entlasten und gleichzeitig den Mittelstandsbauch abflachen, indem wir den Einkommensteuertarif zu einem Stufentarif umbauen. Zahl und Verlauf der Stufen wird unter Berücksichtigung dieses Zieles entwickelt. Der Tarif soll möglichst zum 1.1.2011 in Kraft treten.“
Wie variabel das „soll“ vor dem Umsetzungsdatum zum 1.1.2011 ist, lässt sich nicht erkennen. Derzeit steigen die Einkommenssteuertarife gerade im Bereich mittlerer Einkommen stark linear an, was zu einer konkaven (bauchförmigen) Steuertarifs-Kurve über die Einkommensklassen führt. Dies bedeutet, dass gerade im Bereich mittlerer Einkommen ein zusätzlich verdienter Euro höher besteuert wird („kalte Progression“). Bei einem Stufentarif wird diese Progression innerhalb einer Stufe verhindert, da der Steuersatz konstant bleibt. Für Arbeitnehmer im mittleren Einkommensbereich lohnt sich bei einem derartigen System ein zusätzlicher Verdienst mehr – sofern man innerhalb der gleichen Steuerstufe bleibt. Als Konsequenz kann hier im unteren und mittleren Einkommensbereich mit einer reduzierten Steuerlast gerechnet werden. Unklar bleibt jedoch, wo die Stufen des Einkommenssteuertarifs gesetzt werden und welche Folgen sich durch die notwendigen Gegenfinanzierungsmaßnahmen ergeben werden.
Am Rande dieser Argumentation wundert sich der Leser zudem über die Passage, dass steuerliche Entlastungen die nachhaltige Grundlage für gesunde Staatsfinanzen bilden. Sicher, doch wie gelingt eine solide Steuerschätzung?
Inwiefern sich die Einkommenssituation der Steuerzahler ändert, ist aufgrund der bisher noch geringen Konkretisierungen neuer Steuersätze schwer zu bewerten. Nur in der Tourismusbranche wird schon gerechnet: Der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen wird ab dem 1.1.2010 auf sieben Prozent gesenkt.
Bei den Plänen zur weiteren Unternehmenssteuerreform fällt neben der Absicht, die bisherigen Regelungen zu prüfen, der Einsatz einer Kommission zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung auf.
„Diese soll auch den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz prüfen.“
Dieser Vorschlag ist durchaus prüfenswert. Die bisher stark konjunkturabhängigen Gewerbesteuereinnahmen würden durch die höhere Beteiligung an der bereits erhobenen Umsatzsteuer planbarer. Allerdings besitzt die Formulierung eine Sprungstelle, da ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer aufgrund der dann regional unterschiedlichen Steuersätze einen Anreiz zu Verlagerungen von Einkommensbeziehern und Unternehmen darstellt. Würde man dies tatsächlich umsetzen, besteht die Gefahr, dass die Gemeindefinanzierung unsicherer und vor allem ungleicher würde.
Gleichfalls ist die Sensibilisierung der Regierung hinsichtlich der Verwirklichung einer zeitnahen Betriebsprüfung zu begrüßen.
„…dass der Gedanke der zeitnahen Betriebsprüfung verwirklicht wird. Betriebsprüfungen müssen grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach Beginn bzw. dann abgeschlossen sein, wenn die neue Betriebsprüfung beginnt.“
Der oftmals langwierige Weg der mehrere Jahre umfassenden Sachverhaltsprüfung soll durch ein Modell der jährlichen Prüfung ersetzt werden, was für Unternehmen die Planungssicherheit über ihre steuerlichen Verhältnisse erhöht. Außerdem könnte wegen der zeitlichen Nähe der Aufwand für bereitgestellte Unterlagen und die Anpassung von Steuerbilanzen oder -nachzahlungen reduziert werden.
Als Gesamteindruck bleibt, dass viele der genannten Ansätze und Absichten im Koalitionsvertrag sinnvoll und berechtigt sind. Neben wenigen konkreten Regelungen bleibt vieles aber bei reinen Absichtsbekundungen. Insbesondere ein klarer und konkreter Vorgehensplan zur steuerpolitischen Förderung von Forschung, Innovationen und Ausbildung wird vermisst.
Tobias Klatt [6] promoviert am Göttinger Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling. Seine Forschungsgebiete sind die strategische Unternehmensplanung sowie Prognoseinstrumente und Simulationsmodelle.
Links:
[1] http://www.cfoworld.de/32/leadership
[2] http://www.cfoworld.de/17/forecast
[3] http://www.cfoworld.de/unternehmenssteuersaetze-sinken-nicht-mehr
[4] http://www.cfoworld.de/59/uebernahme
[5] http://www.cfoworld.de/573/verguetungen
[6] http://www.uni-goettingen.de/de/93489.html
[7] http://www.cfoworld.de/forward?path=der-koalitionsvertrag-aus-sicht-des-cfo
[8] http://www.cfoworld.de/print/der-koalitionsvertrag-aus-sicht-des-cfo