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Europa-Marken ohne Rechtsstreit schützen

Gemeinschaftsmarke überwindet Grenzen

Die EU-Gemeinschaftsmarke erleichtert den Schritt in ausländische Märkte. Besonders gut angenommen wird sie in Deutschland.

von Markus Feinendegen, Renate Oettinger, am 16. August 2010

Vereinfachte Anmeldung, geringere Registrierungskosten - der Vorstoß in europäische Auslandsmärkte gelingt mittlerweile problemloser denn je. Die neue EU-Gemeinschaftsmarke erleichtert es dem Gros der Unternehmen, über Ländergrenzen [1] hinweg tätig zu sein.

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Zuständig ist das sogenannte Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien). Der Clou der EU-Markenanmeldung: Der Markenschutz erstreckt sich nicht nur auf alle aktuellen, sondern automatisch auch auf alle künftigen EU-Mitgliedstaaten.

 

Deutschland ist Spitzenreiter

Das Interesse an der EU-Gemeinschaftsmarke ist hierzulande besonders groß. 18 Prozent aller Neuanmeldungen kommen aus Deutschland. Damit ist Deutschland vor den USA Spitzenreiter. Noch unterschätzen viele Unternehmen die Tragweite von Markenanmeldungen. Tatsächlich gewinnen markenrechtliche Fragen für alle Unternehmen an Relevanz und fordern ein systematisches Vorgehen. Untätigkeit oder vorschnelles Handeln können sich negativ auswirken.

Die markenrechtlichen Neuerungen rufen direkte und indirekte Wettbewerber in ganz Europa auf den Plan. Viele Unternehmen nutzen die europaweite Markenanmeldung strategisch und machen damit erste Marktansprüche geltend. Marken mit europaweiter Geltung gewinnen enorm an Wert, erfordern aber vom Inhaber ein erhöhtes Augenmerk.

 

Alt schlägt jung: Markenschutz

Die wachsende Zahl von EU-Gemeinschaftsmarken gefährdet die Identität von Marken. Schon bald ist eine Zunahme von markenrechtlichen Konflikten über Ländergrenzen hinweg zu erwarten. Viele Markenkonflikte lassen sich allerdings vermeiden. Schon bei der Anmeldung ist Weitsicht gefragt. Existiert bereits ein entsprechendes Kennzeichen oder besteht Verwechslungsgefahr mit einer etablierten Marke, drohen hohe Kosten. Grundsätzlich gilt: Die ältere Marke schlägt die jüngere Marke.
 
Der "Nachzügler" muss im Extremfall alles stoppen, was er im Bezug auf die Marke bislang unternommen hat. Allein der Rückzug aller Geschäfts- und Marketingunterlagen ist sehr kostspielig, ungeachtet der Imageschäden. Hinzu kommt, dass der Markenverletzer regelmäßig auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

 

Bekannte Marken im Visier

Gerade bekannte Marken rufen leicht Nachahmer auf den Plan. Markeninhaber sollten deshalb die Marktentwicklungen aufmerksam verfolgen und die Eintragung von Marken, die Verwechslungsgefahr bergen, abwehren. Nur so bleibt die Markenidentität und -wirkung gewahrt. Der Geltungsbereich von EU-Gemeinschaftsmarken erschwert zwar eine Überwachung, erhöht aber den rechtlichen Handlungsspielraum. Im Rahmen der EU-Gemeinschaftsmarke können Unternehmen gegen Produktpiraten bereits im europäischen Ausland vorgehen.

 

Markenschutz in vier Schritten

Wer seine Marke europaweit schützen möchte, sollte systematisch vorgehen. So lassen sich alle Chancen konsequent ausschöpfen. Außerdem ist vorausschauendes Handeln gefragt, um kostspielige Fallstricke zu vermeiden.

 

1. Prüfung:

Ein Name, ein Logo, eine Farbe - all das kann zur Marke werden. Dadurch sind viele markenrechtliche Konflikte vorprogrammiert. Vor der Anmeldung eines neuen Kennzeichens sollte in jedem Fall geprüft werden, ob es bereits identische oder ähnliche Marken gibt. Die Frage "Was ist ähnlich?" ist schwer zu beantworten und erfordert regelmäßig Unterstützung durch Experten.

 

2. Eintragung:

Nicht jede kreative Idee ist als Marke geeignet. Die Marke muss eindeutig identifizierbar sein, d.h. auf ihre Herkunft hinweisen können. Deshalb ist vorab zu definieren, was genau die Marke ausmacht und welche Art von Marke angemeldet wird. Neben Wortmarken, Bildmarken oder Wort-Bild-Kombinationen sind auch Tonfolgen, Formen, Farbtöne und Gerüche schutzfähig. Eine Klärung der Frage "Welche Eintragungsart ist sinnvoll?" ist wichtig.

 

3. Überwachung:

Eine Eintragung beim EU-Markenamt reicht nicht aus, um vor Nachahmern und Produktpiraten gefeit zu sein. Markeninhaber sollten nicht nur das Marktumfeld, sondern auch Registereintragungen auf europäischer Ebene laufend beobachten. Nur so lassen sich Markenverletzungen frühzeitig erkennen. Schließlich trägt das Markenamt ohne nähere Prüfung gleiche oder ähnliche Marken in das Register ein. "Wie lassen sich Markenrechte europaweit überwachen?" wird zur Schlüsselfrage.

 

4. Schutz:

Ländergrenzen erschweren Markeninhabern den Überblick über die eigene Rechtsposition. Bei vielen Markenverstößen ist schnelles Handeln gefragt, um die eigene Rechtsposition zu wahren. Sonst wird womöglich die selbst geschaffene Marke massiv geschwächt. Die Frage "Welche Schutzansprüche sind durchsetzbar?" ist im Vorfeld zu klären.

 

Markus Feinendegen ist Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bonn. E-Mail: info@dhpg.de [5], Internet: www.dhpg.de [6] und über conovo media GmbH, E-Mail: info@conovo.de [7], Internet: www.conovo.de [8]

 

Mit freundlicher Genehmigung unserer Schwesterpublikation Computerwoche [9].

 


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