Von wegen Transparenz ! Nicht einmal jedes zehnte deutsche Unternehmen hat bislang seine Jahresbilanz für 2009 pflichtgemäß veröffentlicht.
Könnte man sich es aussuchen, würde vermutlich so manches Unternehmen seine Bilanz aus dem vergangenen Krisenjahr gleich in der Schublade verschwinden lassen. Doch besteht seit 2007 die Pflicht, die eigene Jahresabschlüsse in elektronischer Form über den Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dies betrifft die Bilanzen samt Anhang die Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV [1]) je nach Größe der Unternehmung, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrates, den Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss sowie die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex [2].
Allerdings räumt der Gesetzgeber den Unternehmen eine Veröffentlichungsfrist von zwölf Monaten ein, und diese wollen offenbar viele ausreizen. So hatten laut dem Wirtschaftsinformationsdienst D&B Deutschland [9]bis zur Mitte des Jahres gerade einmal 71.000 Unternehmen ihre Jahresbilanz veröffentlicht. Dies entspricht weniger als zehn Prozent aller veröffentlichungspflichtigen Unternehmen in Deutschland.
Laut D&B erkläre sich diese Zurückhaltung aus den schlechten Geschäften im letzten Jahr, die bei den meisten Jahresabschlüssen "zum Teil sehr deutliche" Spuren hinterlassen habe. Niemand möchte daher unbedingt der erste sein, der seine Zahlen den Konkurrenten und Banken zeigt. Letztere beziehen mittlerweile die Jahresabschlüsse in ihre Prüfverfahren zur Kreditwürdigkeit [10] von Firmenkunden ein bzw. sind dazu ab einer bestimmten Kredithöhe sogar verpflicht (§ 18 KWG [11]: Kredite ab 750.000 Euro). Offenbar befürchten nun viele Unternehmen, dass sich ihre vermurksten Jahresabschlüsse negativ auf ihre Kreditwürdigkeit auswirken könnten und spielen daher auf Zeit, vermutet man bei D&B (siehe auch die Lage bei der Kreditvergabe nach Einschätzungen der KfW [6]).
Dieses vermeintliche Taktieren bei der Veröffentlichung der Jahresbilanz zeige zudem, dass die Appelle nach Krise, alle Marktteilnehmer müssten für mehr Transparenz und eine offene Kommunikation sorgen, in der Praxis vielerorts noch nicht angekommen seien. Eine Alternative gibt es aber nicht, zumal laut D&B durchaus auch die Chance besteht, dass die Bewertung wider Erwarten positiv ausfällt. Wer dennoch die Frist verstreichen lässt, riskiert zudem Bußgelder zwischen 2.500 und 25.000 Euro.
Links:
[1] http://www.cfoworld.de/551/guv
[2] http://www.cfoworld.de/corporate-governce-kodex-foerdert-frauen
[3] http://www.cfoworld.de/33/management
[4] http://www.cfoworld.de/466/bilanz
[5] http://www.cfoworld.de/1/rechnungswesen
[6] http://www.cfoworld.de/status-quo-unternehmensfinanzierung
[7] http://www.cfoworld.de/kreditsicherheiten-geschickter-verwalten
[8] http://www.cfoworld.de/2010-geht-s-aufwaerts
[9] http://www.dnbgermany.de/presse/unternehmen-veroeffentlichen-ihre-jahresabschluesse-nur-zurueckhaltend.html
[10] http://www.cfoworld.de/514/kreditwuerdigkeitspruefung
[11] http://dejure.org/gesetze/KWG/18.html
[12] http://www.cfoworld.de/forward?path=unternehmen-pokern-beim-jahresabschluss
[13] http://www.cfoworld.de/print/unternehmen-pokern-beim-jahresabschluss