
Passieren Unfälle mit dem Dienstwagen auf privaten Fahrten, kann dies zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Vom Arbeitgeber übernommene Kosten müssen der Lohnsteuer zugerechnet werden.
Viele Autounfälle auf deutschen Straßen passieren mit einem Dienstwagen. Ist die verunglückte Fahrt passiert, während das Auto privat genutzt wurde, hat dies weitreichende steuerliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Lesen Sie hier mehr zur Besteuerung von Dienstwagen).
Unfälle bei Privatfahrten sind im besonderen Fokus der Finanzbehörden. Denn in den Lohnsteuerrichtlinien 2011 wird festgelegt, dass Unfallkosten nicht mehr zu den Gesamtkosten des Firmenwagens zählt, die mit der sonst üblichen Firmenwagenbesteuerung bereits abgegolten sind. Damit können die Unfallkosten einen zusätzlichen steuerlichen Sachbezug darstellen.
Übernimmt der Arbeitgeber die Unfallkosten und verzichtet auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer, stellt dies aus Sicht des Fiskus einen geldwerten Vorteil dar, der damit als zusätzlicher Arbeitslohn versteuert werden muss. Welche Methode zur Ermittlung der Nutzungsart dabei gewählt wird ist unerheblich. Bei Unfallkosten auf beruflichen Fahrten, etwa auf dem Weg zur Arbeit oder zu auswärtigen Terminen, ist die Lage freilich anders.
Die Kosten des Unfalls werden als Einmalbezug der Lohnsteuer unterworfen, was zu erheblichen steuerlichen Mehrbelastung führen kann, meint Michael Wittman, Steuerberater der Bonner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG.
Mit freundlicher Genehmigung der Computerwoche.
Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit unseren Newslettern. Einfach Email-Adresse eingeben und auf "Bestellen" klicken.