
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung gibt ihre Schwerpunkte für 2013 bekannt. Dazu zählen Pensionen und Bewertungen von Vermögen. Udo Reuß fasst zusammen.
Für das kommende Jahr hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) – in den Medien oft als Bilanzpolizei bezeichnet - fünf Prüfungsschwerpunkte definiert. Die DPR prüft seit dem 1. Juli 2005 die Rechnungslegung von Unternehmen, die am regulierten Markt in Deutschland vertreten sind (Enforcement).
Dementsprechend stehen seitdem die Jahres- und Konzernabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen auf dem Prüfstand dieser Institution. Sie prüft stichprobenartig, aber auch ohne jeglichen Anlass. Kontrolliert wird, ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und Lagebericht den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entsprechen. Im letzten Jahr hat die DPR in Deutschland 110 Prüfungen abgeschlossen, davon 90 Stichproben und 20 Anlass- oder Verlangensprüfungen.
Am 11. Oktober 2012 hat sie die Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2013 bekanntgegeben:
1. Wertminderungen von Vermögenswerten inklusive Goodwill
2. Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen
3. Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge
4. Konzernlagebericht
5. Fehlerkorrekturen
Mit diesen fünf Bereichen erklärt die Prüfstelle die aktuellen Problemfelder in der Finanzberichterstattung. Hinsichtlich ihrer Jahresabschlusserstellung sollten börsennotierte Gesellschaften besonderen Augenmerk darauf legen. Die DPR beschränkt sich bei ihren Prüfungen jedoch nicht allein auf diese Problemfelder. Bei einem bestimmten Anlass oder Verdacht geht sie diesem gezielt nach.
Die Berliner Prüfstelle will generell Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung von Abschlüssen verhindern, um das Anlegervertrauen in den Kapitalmarkt zu stärken. Die DPR prüft als privatrechtliches Gremium auf erster Stufe. Auf zweiter Stufe steigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein - beispielsweise, wenn das Unternehmen die freiwillige Mitwirkung verweigert.
Stellt die DPR fest, dass die Rechnungslegung fehlerhaft war, teilt sie dies dem geprüften Unternehmen und anschließend der BaFin mit. Diese ordnet dann an, dass das Unternehmen den festgestellten Fehler zusammen mit einer Erklärung veröffentlichen muss. Diese öffentliche Bekanntgabe soll vor unerlaubten Bilanztricksereien abschrecken. Schließlich drohen Imageschäden und Kursverluste. Auch die Tätigkeiten der Abschlussprüfer werden durch die DPR-Aktivitäten mittelbar kontrolliert.
Udo Reuß ist freier Wirtschaftsjournalist.
Die letzten Beiträge von Udo Reuß:
Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit dem CFOworld-Newsletter. Einfach E-Mail-Adresse eingeben und auf "Bestellen" klicken.