Rechnungslegung

Prüfstelle gibt Schwerpunkte bekannt

Rechnungslegung: Prüfstelle gibt Schwerpunkte bekannt
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung gibt ihre Schwerpunkte für 2013 bekannt. Dazu zählen Pensionen und Bewertungen von Vermögen. Udo Reuß fasst zusammen.

19. Okt 2012

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Für das kommende Jahr hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) – in den Medien oft als Bilanzpolizei bezeichnet -  fünf Prüfungsschwerpunkte definiert. Die DPR prüft seit dem 1. Juli 2005 die Rechnungslegung von Unternehmen, die am regulierten Markt in Deutschland vertreten sind (Enforcement).

Dementsprechend stehen seitdem die Jahres- und Konzernabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen auf dem Prüfstand dieser Institution. Sie prüft stichprobenartig, aber auch ohne jeglichen Anlass. Kontrolliert wird, ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und Lagebericht den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entsprechen. Im letzten Jahr hat die DPR in Deutschland 110 Prüfungen abgeschlossen, davon 90 Stichproben und 20 Anlass- oder Verlangensprüfungen.

Schwerpunkte im Jahr 2013

Am 11. Oktober 2012 hat sie die Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2013 bekanntgegeben:

1. Wertminderungen von Vermögenswerten inklusive Goodwill

  • Übereinstimmung der Cash Flow-Prognosen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit der entsprechenden Unternehmensplanung, insbesondere auch hinsichtlich des Planungszeitraums
  • Plausibilität der geplanten Cash Flows im Detailplanungszeitraum, insbesondere wenn in der Vergangenheit die Planzahlen nicht erreicht werden konnten oder wenn die Annahmen von Marktdaten abweichen
  • Plausibilität der Wachstumsrate und des Abzinsungssatzes (Abgrenzung der Peer Group bei der Ermittlung der Eigenkapitalkosten; fristenkongruente Ableitung des Abzinsungssatzes (IAS 36.56)
  • Ausreichend präzise Offenlegung der Bewertungsmethoden und der zugrunde liegenden Annahmen (IAS 36.134)

2. Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen

  • Plausibilität der versicherungsmathematischen Annahmen (insbesondere Abzinsungssatz) zur Bestimmung der Verpflichtung (IAS 19.75, IAS 19.78)
  • Bestimmung des erwarteten Ertrags aus Planvermögen (IAS 19.106) und Bewertung des Planvermögens (IAS 19.102)
  • Vollständigkeit der Angaben zu Pensionsverpflichtungen und zum Planvermögen im Konzernanhang
  • Angaben zu herausgegebenen, aber noch nicht in Kraft getretenen IFRS (IAS 8.30) im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen

3. Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge

  • Zuführung und Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen
  • Aufwendungen und Erträge aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen (IFRS 3.58)
  • Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit sukzessivem Unternehmenserwerb (IFRS 3.42)
  • Erträge aus negativem Goodwill

4. Konzernlagebericht

  • Darstellung der wesentlichen Einflussfaktoren auf die Ertragslage (DRS 15.50)
  • Vollständige und richtige Darstellung von wesentlichen Risiken im Sinne des DRS 5.10
  • Prognoseberichterstattung im Zusammenhang mit Segmenten (DRS 15.89)

5. Fehlerkorrekturen

  • Verständliche Darstellung der Art des korrigierten Fehlers im Konzernanhang (IAS 8.49)
  • Richtige Darstellung in der Konzernbilanz über drei Perioden (IAS 1.39) sowie in der Eigenka-pitalveränderungsrechnung (IAS 1.106(b))

Mit diesen fünf Bereichen erklärt die Prüfstelle die aktuellen Problemfelder in der Finanzberichterstattung. Hinsichtlich ihrer Jahresabschlusserstellung sollten börsennotierte Gesellschaften besonderen Augenmerk darauf legen. Die DPR beschränkt sich bei ihren Prüfungen jedoch nicht allein auf diese Problemfelder. Bei einem bestimmten Anlass oder Verdacht geht sie diesem gezielt nach.

Imageschaden und Kursverlust

Die Berliner Prüfstelle will generell Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung von Abschlüssen verhindern, um das Anlegervertrauen in den Kapitalmarkt zu stärken. Die DPR prüft als privatrechtliches Gremium auf erster Stufe. Auf zweiter Stufe steigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein - beispielsweise, wenn das Unternehmen die freiwillige Mitwirkung verweigert.

Stellt die DPR fest, dass die Rechnungslegung fehlerhaft war, teilt sie dies dem geprüften Unternehmen und anschließend der BaFin mit. Diese ordnet dann an, dass das Unternehmen den festgestellten Fehler zusammen mit einer Erklärung veröffentlichen muss. Diese öffentliche Bekanntgabe soll vor unerlaubten Bilanztricksereien abschrecken. Schließlich drohen Imageschäden und Kursverluste. Auch die Tätigkeiten der Abschlussprüfer werden durch die DPR-Aktivitäten mittelbar kontrolliert.

Udo Reuß ist freier Wirtschaftsjournalist. Die letzten Beiträge von Udo Reuß: