
Um die Bonität eines Kunden umfassend zu beurteilen, sollten Unternehmen die externen Beurteilungen mit eigenen ergänzen. Die Kriterien hierfür sind vielfältig - man sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Wir haben im dritten Teil dieser Beitragsreihe gelesen, dass sich die Fähigkeit eines Kunden, seine Verbindlichkeiten vereinbarungsgemäß zu begleichen, nicht zweifelsfrei aus verfügbaren Daten ermitteln lässt.
Es kommt freilich aus Sicht des Unternehmens nicht darauf an, für den einzelnen Kunden stets richtig zu liegen, sondern darauf, unter statistischen Aspekten zutreffend die Bonität der Mehrheit der eigenen Kunden annähernd richtig zu schätzen.
Die Bonität, also die Fähigkeit, seine Verbindlichkeiten vereinbarungsgemäß zurück zahlen zu können, ist von vielen Faktoren abhängig. Dazu bietet die umfangreiche Literatur und Praxis der Finanzanalyse vielfältige Beurteilungsindikatoren, mit deren Wiedergabe und Erklärung sich unzählige Seite füllen ließen.
Gern empfohlen werden quantitative Faktoren, wie eine Cash-flow-Analyse oder die dynamische Kennzahlenanalyse. Und selbstverständlich sind qualitative Faktoren ein wichtiges Kriterium. Eine Auswahl von Indikatoren mit weiteren Literaturhinweisen habe ich vor einiger Zeit in einer Mindmapreihe meines Blogs zusammen gefasst (1. Erfolgssituation, 2. Liquiditätslage, 3. Bilanzsituation).
Diese Kriterien ließen sich beliebig erweitern. Solche und ähnliche Aufstellungen finden sich in vielen Büchern zur Bontitätsbewertung und Kreditwürdigkeitsprüfung. Ihr größter methodischer Fehler ist, dass die Daten vergangenheitsbezogen sind oder einem gewissen Grad subjektiver Wertung unterliegen.
Die Schwäche ist nicht tragisch, man sollte sie sich nur zwischendurch bewusst machen und stets mit Überraschungen rechnen. Ergänzend ist es für große Forderungsbeträge empfehlenswert, in die Bewertung eine Finanzplanung für die nächsten Monate und Jahre einbeziehen zu können. Freilich werden einem Kunden, diese Informationen eher selten zugänglich machen.
Ein Dilemma der Analyse bleibt, dass sich daraus nicht widerspruchsfrei ein Bonitätsurteil ableiten lässt. Rating-Agenturen und Auskunfteien versuchen dies durch statistische Verfahren (Stichwort Diskriminanzanalyse) zu heilen. Dazu werden die statistischen Merkmale ins Verhältnis gesetzt zu den Zahlungserfahrungen in der Vergangenheit. Jedoch liegen selbst professionelle Bonitätsspezialisten nicht immer richtig mit ihren Einschätzungen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite ein Beispiel zur eigenen Klassifizierung...

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