
Unter "Geldwäsche" versteht man das Einschleusen illegaler Erlöse in den legalen Wirtschafts- oder Finanzkreislauf. Al Capone nahm es wörtlich und investierte seine Erlöse aus verbotenem Glücksspiel, Prostitution und illegalen Alkoholverkäufen in Waschsalons. So wurde der Begriff "Geldwäsche" geprägt, auch wenn es im Chicago der 20er und 30er-Jahre dafür noch keine eigenen Verbotsnormen gab. Verurteilt wurde Al Capone dann auch wegen Steuerhinterziehung.
Geldwäschebekämpfung ist heute wesentlicher Teil der Compliance-Pflichten für die Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes fallen. Der Kreis der Verpflichteten soll nach einem Beschluss der Bundesregierung ebenso erweitert werden wie der Umfang der Sorgfaltspflichten. Bereits heute gelten strenge Pflichten zur Identifizierung des Vertragspartners, Einholung von Informationen, Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten und zur kontinuierlichen Überwachung.
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